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Amtsblatt der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach
Ausgabe 11/2024
Amtliche Mitteilungen aus der Stadtverwaltung
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Amtliche Mitteilungen aus der Stadtverwaltung

Leider kommt es immer öfter zu Ablagerungen von E-Schrott vor den jeweiligen Abholterminen. Die Bedingungen für die Abgabe des E-Schrotte haben sich in den vergangenen Jahren verändert. E-Schrott muss, zu den veröffentlichten Terminen, direkt bei dem anwesenden Personal der Abfallwirtschaft abgegeben werden. Ein Ablegen vor dem Abholtermin ist nicht mehr zulässig, da nach der Abholung des E-Schrottes größere Müllhaufen mit nicht elektronischen Geräten angefallen sind, die im Anschluss durch den Bauhof der Landgemeinde entsorgt werden mussten.

Wir bitten Sie also nochmals eindringlich den E-Schrott nicht vor dem Abholtermin abzustellen, sondern direkt bei dem Personal abzugeben. Sollte dies zukünftig nicht eingehalten werden, behält sich die Stadtverwaltung vor, die Abholtermine zu reduzieren und auf den Platz neben dem Bauhof in Großbreitenbach zu beschränken.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ordnungsamt