Beschluss über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung
gemäß § 10 (3) BJG
Die Jagdgenossenschaftsversammlung Altenfeld hat in ihrer Versammlung am 26.09.2025 den Reinertrag der Jagdnutzung festgestellt und über seine Verwendung beschlossen. Die Jagdgenossenschaft hat über die Verwendung des Reinertrages folgenden Beschluss gefasst:
Der Reinertrag soll für gemeinnützige Zwecke in der Ortschaft Altenfeld verwendet werden. Jedes Mitglied der Jagdgenossenschaft Altenfeld kann unbeschadet des Beschlusses über die Verwendung des Reinertrages die Auszahlung seines Anteils verlangen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach der Bekanntmachung der Beschlussfassung schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstandes geltend gemacht wird.
Frank Stüber
Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Altenfeld