Achtung Antragstellen nur in digitaler Form:
Wer wird gefördert?
Einzelpersonen, Gruppen/Initiativen, juristische Personen
Voraussetzung: unentgeltliches, gemeinwohlorientiertes (gemeinnütziges) Engagement, insbesondere in den Bereichen
| • | Heimat, Demokratie, Europa, Brauchtum- und Kultur |
| • | Sport, Bildung und Gesundheit |
| • | Brand-, Katastrophen- und Heimatschutz |
| • | Soziales, Kirche, Religion und Weltanschauung |
| • | Tier-, Natur- und Umweltschutz, Arterhaltung und Tierhaltung |
Was kann gefördert werden?
| • | Projekte mit Zuschüssen von 5.000 EUR bis 50.000 EUR |
| • | Kooperationsprojekte: mit Zuschüssen von 5.000 EUR bis 100.000 EUR |
| Förderfähig sind beispielsweise: | |
| • | Veranstaltungen zur Ehrung und Auszeichnung verdienter Ehrenamtlicher |
| • | Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Betreuung von Menschen in Not oder für Vereinsmitglieder mit besonderen Aufgaben (Bei Mitgliederbetreuung oder in der Organisation). |
| • | Nachwuchsgewinnung für das Ehrenamt |
| • | Weiterbildungen für Vorstände und solche die es werden sollen. |
| • | Investitionen (zum Beispiel Anschaffung von Hard- und Software für Mitgliederverwaltung, zur Absicherung der ehrenamtlichen Tätigkeit). |
| • | Kosten von Trainerlizenzen. |
Voraussetzung:
| • | Sie stärken in Thüringen das bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement. |
| • | Grundsätzlich ein Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtkosten (geht auch als Eigenleistung) |
Wichtig: Alle Förderinhalte können kombiniert werden.
Was kann in Notsituationen gefördert werden?
| • | Existenzsicherung bei unverschuldeter Notlage und besonderer Bedeutung der Organisation für das Ehrenamt in Thüringen. |
| • | Kosten für Rechts- oder Steuerberatung für Vereine. |
| • | Unterstützung bei Unfällen und Haftpflichtschäden. |
Wie funktioniert das Antragsverfahren?
Der Antrag kann nur digital gestellt werden unter:
https://thueringen.de/ehrenamt/foerderung
Er kann zwischengespeichert und später ergänzt werden.
Benötigt werden unter anderem:
| • | Personalausweis |
| • | Gemeinwohl-/Gemeinnützigkeitsnachweis |
| • | Satzung, Verträge, Registerauszüge, |
| • | Projektbeschreibung oder Begründung einer Notlage |
| • | Wie geht es weiter? |
| • | Bei Projektanträgen bis 50.000 Euro kann nach Antragstellung mit dem Vorhaben in eigener Verantwortung begonnen werden. |
| • | Die Förderzusage erfolgt schnellstmöglich nach Ende der Antragsfrist und hängt vom Antragsvolumen sowie den verfügbaren Haushaltsmitteln ab |
Wichtig: Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Kontakt & Hilfe:
Infos finden Sie auf https://thueringen.de/ehrenamt.
Fragen zur Antragstellung richten Sie bitte an das Thüringer Landesverwaltungsamt
Mail: servicecenter-agr4@tlvwa.thueringen.de
Telefon: 0361 57 333 2000
Darüber hinaus hat sich eine Freiwilligenagentur „Glücksbringer“ gegründet, die bei der Antragstellung behilflich sei kann.
Kontakt:
Freiwilligenagentur „GlücksBringer“, Lindenstraße 4a, 99310 Arnstadt
ehrenamt@asb-arnstadt.de, Tel.: 03628 / 5133 230
Heike Bluhm
Hauptamt