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Amtsblatt der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach
Ausgabe 11/2025
Amtliche Behördeninformation
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Amtliche Behördeninformation

Information zur Antragstellung

Thüringen stärkt das Ehrenamt

Thüringen fördert bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement

Achtung Antragstellen nur in digitaler Form:

Anträge zur Projektförderung für 2026 einzureichen vom 01. Dezember 2025 bis 15. April 2026

Wer wird gefördert?

Einzelpersonen, Gruppen/Initiativen, juristische Personen

Voraussetzung: unentgeltliches, gemeinwohlorientiertes (gemeinnütziges) Engagement, insbesondere in den Bereichen

Heimat, Demokratie, Europa, Brauchtum- und Kultur

Sport, Bildung und Gesundheit

Brand-, Katastrophen- und Heimatschutz

Soziales, Kirche, Religion und Weltanschauung

Tier-, Natur- und Umweltschutz, Arterhaltung und Tierhaltung

Was kann gefördert werden?

Projekte mit Zuschüssen von 5.000 EUR bis 50.000 EUR

Kooperationsprojekte:

mit Zuschüssen von 5.000 EUR bis 100.000 EUR

Förderfähig sind beispielsweise:

Veranstaltungen zur Ehrung und Auszeichnung verdienter Ehrenamtlicher

Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Betreuung von Menschen in Not oder für Vereinsmitglieder mit besonderen Aufgaben (Bei Mitgliederbetreuung oder in der Organisation).

Nachwuchsgewinnung für das Ehrenamt

Weiterbildungen für Vorstände und solche die es werden sollen.

Investitionen (zum Beispiel Anschaffung von Hard- und Software für Mitgliederverwaltung, zur Absicherung der ehrenamtlichen Tätigkeit).

Kosten von Trainerlizenzen.

Voraussetzung:

Sie stärken in Thüringen das bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement.

Grundsätzlich ein Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtkosten (geht auch als Eigenleistung)

Wichtig: Alle Förderinhalte können kombiniert werden.

Was kann in Notsituationen gefördert werden?

Existenzsicherung bei unverschuldeter Notlage und besonderer Bedeutung der Organisation für das Ehrenamt in Thüringen.

Kosten für Rechts- oder Steuerberatung für Vereine.

Unterstützung bei Unfällen und Haftpflichtschäden.

Wie funktioniert das Antragsverfahren?

Der Antrag kann nur digital gestellt werden unter:

https://thueringen.de/ehrenamt/foerderung

Er kann zwischengespeichert und später ergänzt werden.

Benötigt werden unter anderem:

Personalausweis

Gemeinwohl-/Gemeinnützigkeitsnachweis

Satzung, Verträge, Registerauszüge,

Projektbeschreibung oder Begründung einer Notlage

Wie geht es weiter?

Bei Projektanträgen bis 50.000 Euro kann nach Antragstellung mit dem Vorhaben in eigener Verantwortung begonnen werden.

Die Förderzusage erfolgt schnellstmöglich nach Ende der Antragsfrist und hängt vom Antragsvolumen sowie den verfügbaren Haushaltsmitteln ab

Wichtig: Es besteht kein Anspruch auf Förderung.

Kontakt & Hilfe:

Infos finden Sie auf https://thueringen.de/ehrenamt.

Fragen zur Antragstellung richten Sie bitte an das Thüringer Landesverwaltungsamt

Mail: servicecenter-agr4@tlvwa.thueringen.de

Telefon: 0361 57 333 2000

Darüber hinaus hat sich eine Freiwilligenagentur „Glücksbringer“ gegründet, die bei der Antragstellung behilflich sei kann.

Kontakt:

Freiwilligenagentur „GlücksBringer“, Lindenstraße 4a, 99310 Arnstadt

ehrenamt@asb-arnstadt.de, Tel.: 03628 / 5133 230

Heike Bluhm

Hauptamt