Der Stadtrat Großbreitenbach hat in seiner Sitzung am 09.12.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Naherholungsgebiet Großbreitenbach“ in der Fassung vom 13.11.2025 gebilligt und diesen sowie vorliegende Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Bebauungsplan „Naherholungsgebiet Großbreitenbach“ wird im Regelverfahren gemäß § 2 BauGB mit Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht nach § 2a BauGB aufgestellt.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 PlanSIG durch die Veröffentlichung aller Planunterlagen im Internet. Diese, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, der Begründung einschließlich Gutachten und den wesentlichen, vorliegenden umwelt-bezogenen Informationen, werden in der Zeit
vom 05.01.2026 bis einschließlich 30.01.2026
im Internet auf der Homepage der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach unter https://www.lg-grossbreitenbach.de/news/index.php?rubrik=1 zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Zusätzlich werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum in der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach, Markt 11, 98701 Großbreitenbach, Zimmer 207, während der Dienststunden
| montags | 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr |
| dienstags | 8.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr |
| mittwochs | 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr |
| donnerstags | 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr |
| freitags | 8.00-12.00 Uhr |
für jedermann öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können von jedermann, vorzugsweise elektronisch, schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen bei der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a (5) BauGB beim Beschluss über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanaufstellung nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.
Es wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Auslegung auch Einsicht in bereits vorliegende umweltbezogene Informationen genommen werden kann.
Umweltbezogene Informationen sind in Form von Fachbeiträgen, Untersuchungen und Gutachten sowie Stellungnahmen von Privaten, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen verfügbar:
| Fachbeiträge | Inhalte / Themen |
| Umweltbericht |
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| Artenschutzrechtliche Beurteilung |
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| Lärmgutachten |
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| Urheber Stellungnahme | Schwerpunktmäßige Themenbereiche |
| Landratsamt Ilmkreis — SN v. 20.07.2020 |
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| Thüringer Landesverwaltungsamt — SN vom 08.07.2020 |
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| Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau u. Naturschutz — SN v. 10.07.2020 |
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| Landesamt für Bau und Verkehr — SN v. 24.04.2020 |
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| ThüringenForst — SN v. 03.07.2020 SN v. 05.01.2021 |
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| Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Saalfeld — SN v. 19.06.2020 |
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| Zweckverband Wasser- und Abwasserverband Ilmenau — SN v. 23.06.2020 |
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Peter Grimm
Bürgermeister