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Amtsblatt der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach
Ausgabe 12/2025
Amtliche Mitteilungen aus der Stadtverwaltung
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Amtliche Mitteilungen aus der Stadtverwaltung

In der 13. Stadtratssitzung der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach am 09.12.2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr. 173/13/2025

1.

Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2019 des Eigenbetriebes „Wohnungs- und Gebäudeverwaltung der Stadt Großbreitenbach“ bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2019, mit einer Bilanzsumme von 4.344.727,18 Euro, der Gewinn- und Verlustrechnung für 2019 mit einem Jahresgewinn von 35.610,28 Euro, dem Anhang sowie dem Lagebericht.

2.

Der Jahresgewinn in Höhe von 35.610,28 EURO wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Beschluss-Nr. 174/13/2025

Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach hat gemäß heutigem Beschluss den Jahresabschluss 2019 des „Eigenbetriebes Wohnungs- und Gebäudeverwaltung der Stadt Großbreitenbach“ festgestellt. Der Jahresabschluss hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsunternehmens erhalten. Die Werkleiter werden für das Geschäftsjahr 2019 entlastet.

Beschluss-Nr. 175/13/2025

1.

Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2020 des Eigenbetriebes „Wohnungs- und Gebäudeverwaltung der Stadt Großbreitenbach“ bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2020, mit einer Bilanzsumme von 4.339.232,23 Euro, der Gewinn- und Verlustrechnung für 2020 mit einem Jahresgewinn von 49.530,68 Euro, dem Anhang sowie dem Lagebericht.

2.

Der Jahresgewinn in Höhe von 49.530,68 EURO wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Beschluss-Nr. 176/13/2025

Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach hat gemäß heutigem Beschluss den Jahresabschluss 2020 des „Eigenbetriebes Wohnungs- und Gebäudeverwaltung der Stadt Großbreitenbach“ festgestellt. Der Jahresabschluss hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsunternehmens erhalten. Die Werkleiter werden für das Geschäftsjahr 2020 entlastet.

Beschluss-Nr. 177/13/2025

Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt den Betrag in Höhe von 150.000,00 Euro als Wertgrenze für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung.

Beschluss-Nr. 178/13/2025

Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach genehmigt die vorliegende überplanmäßige Ausgabe im Verwaltungshaushalt, Ausgaben Wunsch- und Wahlrecht.

Beschluss-Nr. 179/13/2025

Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt die Feuerwehrsatzung der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach.

Beschluss-Nr. 180/13/2025

Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt die Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige bei der Freiwilligen Feuerwehr der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach (Feuerwehr-Aufwandsentschädigungssatzung).

Beschluss-Nr. 181/13/2025

Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr. 186/17/2021 vom 21.09.2021.

Beschluss-Nr. 182/13/2025

Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt über die Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Naherholungsgebiet Großbreitenbach“, Bürgerbeteiligung (§ 3 (1) BauGB) sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 (1) BauGB).

1.

Die im Rahmen des Verfahrensschrittes frühzeitige Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen um Vorentwurf wurden vom Stadtrat im Einzelnen geprüft und abgewogen.

2.

Die in der Anlage 1 aufgeführten abgestimmten Beschlussempfehlungen werden als Ergebnis der Abwägung beschlossen. Die einzelnen Abstimmungsergebnisse sind dem Abstimmungsprotokoll in Anlage 2 zu entnehmen.

Beschluss-Nr. 183/13/2025

1.

Der Entwurf zum Bebauungsplan „Naherholungsgebiet Großbreitenbach“ in seiner Fassung vom 13.11.2025 mit Begründung mit Umweltbericht werden gebilligt.

2.

Der Entwurf Bebauungsplan „Naherholungsgebiet Großbreitenbach“ in seiner Fassung vom 13.11.2025, die Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch den Entwurf berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 1 BauGB zu beteiligen.

3.

Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie die Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB im Amtsblatt der Stadt Großbreitenbach ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Beschluss-Nr. 184/13/2025

Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt den Wortlaut der Niederschrift der 12. Stadtratssitzung vom 04.11.2025.

Beschluss-Nr. 185/13/2025

Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt die Löschung der vormerkungsgesicherten Bauverpflichtung auf dem Grundstück Gemarkung Altenfeld, Flur 1, Flurstück 123.

Peter Grimm

Bürgermeister