In der 5. Stadtratssitzung der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach am 05.11.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr. 57/5/2024
Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt den Wortlaut der Niederschrift der 4. Stadtratssitzung vom 24.09.2024.
Beschluss-Nr. 46/5/2024
Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beruft
| Herrn Toni Aust zum Wahlleiter und |
| Frau Katrin Lembke zur stellvertretenden Wahlleiterin |
für die Kommunalwahl 2025 und eine mögliche Stichwahl 2025.
Beschluss-Nr. 47/5/2024
Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt die Zweckvereinbarung zur Auflösung des Standesamtes der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach und die Aufnahme des Standesamtsbezirk bei der Stadt Ilmenau zum 01.01.2025.
Beschluss-Nr. 48/5/2024
Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt die Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaik-Freilandanlage Friedersdorf“ vom 13.08.2024 (Beschluss-Nr. 18/3/2024).
Beschluss-Nr. 49/5/2024
Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaik-Freilandanlage Friedersdorf“ in der Fassung vom 10. Juli 2024 mit Planteil (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) und dem Vorhabenplan (Teil C) als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
Beschluss-Nr. 50/5/2024
Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach schließt sich der Niederschrift zur Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach an. Die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2019 der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach wird festgestellt.
Die in der Niederschrift gegebenen Hinweise werden der Verwaltung zur Erfüllung aufgegeben. Die Verwaltung hat zeitnah darüber in der Stadtratssitzung zu informieren.
Die Feststellung der Jahresrechnung 2019 der Landgemeinde Großbreitenbach erfolgt unter der Maßgabe, dass der Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebes Wohnungs- und Gebäudeverwaltung Großbreitenbach nicht aufgestellt war sowie die Abschlussprüfung 2019 und örtliche Prüfung des Eigenbetriebes Wohnungs- und Gebäudeverwaltung Großbreitenbach nicht erfolgt sind.
Beschluss-Nr. 51/5/2024
Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019 für die Landgemeinde Stadt Großbreitenbach. Die Entlastung wird unter der Voraussetzung erteilt, dass über den Stand der Bereinigung der Prüffeststellungen berichtet wird und dazu die evtl. notwendigen Beschlüsse gefasst werden.
Die Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 der Landgemeinde Großbreitenbach erfolgt unter der Maßgabe, dass der Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebes Wohnungs- und Gebäudeverwaltung Großbreitenbach noch aufgestellt wird und die Abschlussprüfung sowie die örtliche Prüfung für den Eigenbetrieb Wohnungs- und Gebäudeverwaltung Großbreitenbach noch erfolgen werden.
Beschluss-Nr. 52/5/2024
Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach schließt sich der Niederschrift zur Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach an. Die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2020 der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach wird festgestellt.
Die in der Niederschrift gegebenen Hinweise werden der Verwaltung zur Erfüllung aufgegeben. Die Verwaltung hat zeitnah darüber in der Stadtratssitzung zu informieren.
Die Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Landgemeinde Großbreitenbach erfolgt unter der Maßgabe, dass der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebes Wohnungs- und Gebäudeverwaltung Großbreitenbach nicht aufgestellt war sowie die Abschlussprüfung 2019 und örtliche Prüfung des Eigenbetriebes Wohnungs- und Gebäudeverwaltung Großbreitenbach nicht erfolgt sind.
Beschluss-Nr. 53/5/2024
Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020 für die Landgemeinde Stadt Großbreitenbach. Die Entlastung wird unter der Voraussetzung erteilt, dass über den Stand der Bereinigung der Prüffeststellungen berichtet wird und dazu die evtl. notwendigen Beschlüsse gefasst werden.
Die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 der Landgemeinde Großbreitenbach erfolgt unter der Maßgabe, dass der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebes Wohnungs- und Gebäudeverwaltung Großbreitenbach noch aufgestellt wird und die Abschlussprüfung sowie die örtliche Prüfung für den Eigenbetrieb Wohnungs- und Gebäudeverwaltung Großbreitenbach noch erfolgen werden.
Beschluss-Nr. 54/5/2024
Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt die Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach.
Beschluss-Nr. 55/5/2024
Der Stadtrat beschließt über den Bau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Herschdorf vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln aus dem Programm „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“. Dazu soll zum einen das vorhandene Bauhofgebäude saniert sowie umgebaut und 2 Stellplätze angebaut werden. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf ca. 1.100.000,00 Euro insgesamt.
Dabei sind Honorarkosten und Ausstattung berücksichtigt.
Beschluss-Nr. 56/5/2024
Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt die Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den Ortsteil Herschdorf, Flur 5, Flurstücknummern 975/8, 975/2, 1034/2.
Beschluss-Nr. 58/5/2024
Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt den Nachtrag zum Auftrag „Straßensanierung in der Landgemeinde“ an die Firma Hafermann GmbH Sitzendorf.
| Angebotssumme Hauptauftrag: | 112.397,70 Euro |
| Angebotssumme Nachträge insgesamt: | 108.419,52 Euro |
Peter Grimm
Bürgermeister