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Amtsblatt der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach
Ausgabe 13/2024
Amtliche Mitteilungen aus der Stadtverwaltung
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Amtliche Mitteilungen aus der Stadtverwaltung

vom 01.12.2024 bis 31.03.2025

Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und zur ordnungsgemäßen Durchführung des Winterdienstes im Ortsteil Großbreitenbach wurden auf Antrag der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach durch die Straßenverkehrsbehörde des Ilm-Kreises die Beschilderungen für die folgenden Straßen ab 01.12.2024 bis 31.03.2025 wie folgt angeordnet:

1.

Am Glaswerk, Hüttenweg, Mörlenbacher Straße

Zone Eingeschränktes Halteverbot

2.

Friedensstraße

(Abzweig Feuerwehr/ Höhe 50 WE Block)

Halteverbot mit Zusatzzeichen

„Wendestelle Winterdienst“

3.

Marienstraße

(nach Einmündung Am Bahnhof Nr.25)

Eingeschränktes Halteverbot

4.

Zum Vitzberg

Eingeschränktes Halteverbot beidseitig

5.

Parallelstraße zur Hauptstraße

(ab Einmündung Schulstraße bis Hammertorweg)

Eingeschränktes Halteverbot beidseitig

6.

Poststraße ab Hausnummer 13

Eingeschränktes Halteverbot in Fahrtrichtung links

7.

Hauptstraße ab Hausnummer 108 (Kirchweg)

Eingeschränktes Halteverbot

8.

Myliusstraße

Eingeschränktes Halteverbot beidseitig

9.

Parkplatz am Bugtalweg

Eingeschränktes Halteverbot mit Zusatz

Winterdienst täglich 5.00 - 6.30 Uhr

10.

Markt 5-9

(Apotheke bis Einmündung Johannisstraße)

Eingeschränktes Halteverbot mit Zusatz

Winterdienst täglich 5.00 - 6.30 Uhr

11.

Markt 11-13 (vor den Rathausgebäuden)

Eingeschränktes Halteverbot mit Zusatz

Winterdienst täglich 5.00 - 6.30 Uhr

12.

Kesselbergstraße

Eingeschränktes Halteverbot beidseitig

13.

Gasse

Eingeschränktes Halteverbot

14.

Schulstraße ab Hausnummer 1

bis Kreuzungsbereich Südstraße

Eingeschränktes Halteverbot beidseitig

15.

Gillersdorfer Straße ab Bäckerei Rosenberger

bis Nordstraße Hausnummer 15

Eingeschränktes Halteverbot beidseitig

Nachfolgende Parkplätze bzw. Ersatzparkflächen stehen für Anwohner und Gäste zur Verfügung:

Oberer Stadtbereich: Parkplatz Am Schwimmbad

Mittlerer Stadtbereich: Parkplatz gegenüber Sporthalle

In (engen)Straßen ohne extra Beschilderung wie z.B. eingeschränktes Halteverbot, kann die Beräumung nur durchgeführt werden, wenn die Räum- und Streufahrzeuge des Winterdienstes nicht durch parkende Fahrzeuge behindert werden.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste um Verständnis und Beachtung dieser Regelungen!

Sheila Wolf

Ordnungsamt