Auf Grund der Satzung über die Erhebung von Hundesteuern in der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach vom 19.11.2019 in der Fassung vom 15.10.2020 wurden folgende Steuersätze festgelegt:
| 1. | für den ersten Hund | 50,00 € |
| 2. | für den zweiten Hund | 100,00 € |
| 3. | für jeden weiteren Hund | 100,00 € |
| 4. | für den ersten gefährlichen Hund | 150,00 € |
| 5. | für jeden weiteren gefährlichen Hund | 200,00 € |
Neben einem gefährlichen Hund wird für andere Hunde die Hundesteuer nach Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 erhoben. Neben mehreren gefährlichen Hunden wird für andere Hunde die Hundesteuer nach Abs. 1 Nr. 3 erhoben.
Gegenüber dem Kalenderjahr 2024 wird keine Änderung eintreten, so dass auf die Erteilung von neuen Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2025 verzichtet wird. Die Hundesteuer wird mit in den zuletzt erteilten Hundesteuerbescheiden festgesetzten Beträgen fällig.
Die Steuerpflichtigen, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Hundesteuer für das laufende Jahr zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Hundesteuerbescheid ergeben, unter Angabe des Buchungszeichens zu überweisen.
Die Gemeindekasse hat folgendes Bankkonto:
| IBAN: DE15 8405 1010 1010 1892 60, |
| BIC: HELADEF1ILK bei der Sparkasse Arnstadt-Ilmenau. |
Für Teilnehmer am Lastschriftverfahren:
Stellen Sie bitte die Deckung des Kontos zum jeweiligen Termin sicher. Bei Nichteinlösung der Abbuchung entstehen Rücklastschriftkosten zu Ihren Lasten.
Möchten Sie uns ein Lastschriftmandat erteilen, finden Sie das Formular auch auf der Internetseite www.lg-grossbreitenbach.de unter Rathaus/Formulare bei der Rubrik Kämmerei / Finanzen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese öffentliche Bekanntgabe kann binnen eines Monats nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach schriftlich oder zur Niederschrift zu erklären. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung folgenden Tages. Durch die Einlegung des Widerspruchs wird die Wirksamkeit des mit der öffentlichen Bekanntmachung erteilten Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten.
Hinweise für alle Hundehalter:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein über vier Monate alter Hund unverzüglich nach der Anschaffung oder nach dem Zuzug in die Landgemeinde Stadt Großbreitenbach in der Steuerabteilung anzumelden ist.
Steuerbefreiungen bzw. Steuerermäßigungen für Hunde werden nur auf schriftlichen Antrag mit entsprechenden Nachweisen gewährt.
Peter Grimm
Bürgermeister
Hinweis
Verstöße im Sinne der Verletzung von Verfahrensvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach, Markt 11, 98701 Großbreitenbach schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Absatz 4 ThürKO.