Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach hat in seiner Sitzung am 05.11.2024 den Bebauungsplan „Photovoltaik-Freilandanlage Friedersdorf“ als Satzung beschlossen und dem Landratsamt Ilm-Kreis zur Prüfung vorgelegt.
Nach Prüfung durch die Kommunalaufsicht konnten Gründe, die zur Beanstandung der Satzung als solche führen würden nicht festgestellt werden.
Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann den genehmigten Bebauungsplan einschließlich Begründung ab diesem Tag im Bauamt der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach, Markt 11, 98701 Großbreitenbach (Zimmer 207) währen der Dienstzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Hinweis nach § 215, Abs. 2 BauGB
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor-schriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekannt-machung gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltens geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des § 44 über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Großbreitenbach, den 13.12.2024
Peter Grimm
Bürgermeister