Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach hat in seiner Sitzung am 31.01.2023 den Bebauungsplan „Sondergebiet Solarpark Am Letterchen“ als Satzung beschlossen und dem Landratsamt Ilm-Kreis zur Genehmigung vorgelegt.
Die Satzung einschließlich der Textfestsetzungen gilt gemäß § 10 Abs. 2 BauGB durch Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde vom 07.02.2023 kraft Gesetzes als genehmigt.
Die Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann den genehmigten Bebauungsplan einschließlich Begründung ab diesem Tag im Bauamt der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach, Markt 11, 98701 Großbreitenbach währen der Dienstzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Hinweis nach § 215, Abs. 2 BauGB
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltens geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des § 44 über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Großbreitenbach, den 10.03.2023
Peter Grimm
Bürgermeister