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Amtsblatt der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach
Ausgabe 2/2024
Amtliche Behördeninformation
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzfeststellung

In der

Gemeinde

Großbreitenbach

Gemarkung

Großbreitenbach

Flur 08

Flurstück 83/3

wurde eine

Grenzwiederherstellung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBI. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen.

Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 01.03. bis 01.04.2024

in der Zeit von

9.00 bis 15.00 Uhr, Freitag bis 12.00 Uhr

in den Räumen des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Norbert Scheer in der Paul-Löbe-Straße 8 in 98693 Ilmenau eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genann ten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermes sung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ab lauf der Offenlegungsfrist beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Norbert Scheer, August-Bebel-Straße 8 in 98693 Ilmenau schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.

Ilmenau, den 14.02.2024