In der
| Gemeinde | Großbreitenbach |
|
|
| Gemarkung | Großbreitenbach | Flur 08 | Flurstück 83/3 |
wurde eine
| Grenzwiederherstellung |
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBI. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen.
| Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten | |
|
| vom 01.03. bis 01.04.2024 |
|
| in der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, Freitag bis 12.00 Uhr |
| in den Räumen des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Norbert Scheer in der Paul-Löbe-Straße 8 in 98693 Ilmenau eingesehen werden. | |
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genann ten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermes sung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ab lauf der Offenlegungsfrist beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Norbert Scheer, August-Bebel-Straße 8 in 98693 Ilmenau schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.
Ilmenau, den 14.02.2024