Am Dienstag, 24.02.2026, war bei uns die Bewertungskommission des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und ländlichen Raum, Referat Tourismus und Gastronomie (TMWLLR), zur Vorstellung der Neubewertung unserer bisherigen Erholungsorte zu Gast. Alle zehn Jahre muss diese Auszeichnung/dieser Titel neu verteidigt werden.
Der Kommission, die als Fachgremium zusammengesetzt aus den verschiedensten Mitarbeitern der Behörden (Ministerium, Ärztekammer, IHK, DEHOGA, Regionalverbund Thüringer Wald, Thüringer Heilbäderverband, verschiedener Tourismusverbände etc. - insgesamt 14 Abgesandte) besteht, wurden die Besonderheiten und das Leben in den beiden Orten nahegebracht. Wir, voran unser Bürgermeister Peter Grimm, stellten unsere Orte der Landgemeinde und die Region vor.
Wir präsentierten die erste Version unseres noch nicht ganz fertigen Imagefilms von Markus Hoffmann, die in den letzten Jahren geschaffene touristische Infrastruktur, verschiedene Unterkünfte von Leistungsträgern, den Campingplatz, unsere Museen, Veranstaltungen und touristische Alleinstellungsmerkmale unserer Orte. Ein umfangreiches Tagesprogramm, das in einer kleinen Auswertungsrunde im Atelier des Thüringer Wald-Kreativ Museums Großbreitenbach, bei der Kräutergetränke gereicht wurden, endete. Wir werden in den nächsten Wochen über das Ergebnis durch das Ministerium informiert werden und sind diesbezüglich voller positiver Erwartung.
Die notwendigen Voraussetzungen zur Verleihung der Auszeichnung „Staatlich anerkannter Erholungsort“ sind übrigens nicht ganz einfach. Man findet sie, wer gern mal nachschauen möchte, in der Thüringer Verordnung über die Voraussetzungen zur Anerkennung als Kur- und Erholungsort, Paragraph 12. Unsere Antragstellung zur Wiederanerkennung erfolgte bereits 2024, die durch verschiedene, von uns in Auftrag gegebenen, Gutachten (Hygiene, Wetter, Versorgung, Klima etc.) positiv unterstützt wurde. Übrigens standen uns bisher immer etwa 200 T €/Jahr mehr aus dem Landeshaushalt durch diese staatlichen Titel zur Verfügung.
Nicht nur wegen dieser finanziellen Unterstützung, sondern im Besonderen für ein lebenswertes, anschauliches, erlebnisorientiertes, auch ruhiges, schönes Urlaubs- und Wohnumfeld für Gäste und Einwohner gleichermaßen, lohnt es, sich diesen Aufwendungen zu stellen.
Helfen wir alle mit, diesem Anspruch gerecht zu werden und hoffen wir, dass unsere Orte Neustadt a. Rstg. und Großbreitenbach die Wiederanerkennung "Staatlich anerkannter Erholungsort" erfolgreich verteidigen konnten!
Heike Bluhm