Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22.03.2023 die Jahresrechnungen der Haushaltsjahre 2014-2017 festgestellt sowie in gesonderten Beschlüssen dem Bürgermeister als Rechtsnachfolger gem. § 13 ThürGNGG Abs. 2 für die vorgenannten Haushaltsjahre die Entlastung erteilt.
Gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO werden die festgestellten Jahresrechnungen mit ihren Anlagen sowie die Schlussberichte der Rechnungsprüfung mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnungen und über die Entlastung des Bürgermeisters zwei Wochen lang im Rathaus der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach, Markt 11, Zimmer Nr. 202 in der Zeit
vom 18.04.2023 bis 02.05.2023
während der allgemeinen Geschäftszeiten:
| Montag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr |
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| Mittwoch: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr |
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zur Einsichtnahme ausgelegt.
In Fällen der gewünschten Einsichtnahme nach der öffentlichen Auslegung bitten wir um vorherige telefonische Rücksprache unter 036781/481-10.
Peter Grimm
Bürgermeister
Landgemeinde Stadt Großbreitenbach