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Amtsblatt der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach
Ausgabe 3/2023
Nichtamtliches aus der Stadtverwaltung
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Hinweis zur Ablagerung auf halbanonymen Grabstätten

Wir weisen erneut darauf hin, dass Bepflanzungen, Gebinde, Grablichter, Figuren und Steckvasen auf der Grabplatte oder unmittelbar daneben unzulässig sind!

Zum Gedenken an die Verstorbenen können Blumen nur an der dafür vorgesehenen Stelle (am Gedenkstein) abgelegt werden. Nach dem entsprechenden Verblühen der Pflanzen sind diese selbstständig zu entsorgen.

Hinweis: An dieser Grabstätte werden künftig regelmäßig Kontrollen durchgeführt. Bei unsachgemäßer Ablagerung ist das Friedhofspersonal berechtigt, alles zu entfernen!

Peter Grimm

Bürgermeister