Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich des Finanzplanes bis zum Jahr 2026 wurden vom Stadtrat am 31. Januar 2023 beschlossen.
Aufgrund der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt.
Mit Prüfvermerk der Rechtsaufsichtsbehörde vom 09.03.2023 gab es keine Gründe zur Beanstandung.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2023 mit Anlagen liegen entsprechend den § 57 Abs. 3 i. V. mit § 21 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung vom 16.08.1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der Zeit
| vom 18.04.2023 - 02.05.2023 |
während der Dienstzeiten der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach im Rathaus, Markt 11, Kämmerei, Zimmer 108, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach, im Rathaus, Markt 11, Kämmerei, während der Dienstzeiten zur Verfügung gehalten.
Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Landgemeinde Stadt Großbreitenbach folgende Haushaltssatzung:
§ 1
1.
Der Haushaltsplan wird hiermit festgesetzt, er schließt
| a) | im Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und den Ausgaben mit | 10.270.000,00 Euro | |
| b) | und im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und den Ausgaben mit | 1.869.200,00 Euro |
ab.
2.
Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb „Wohnungs- und Gebäudeverwaltung Großbreitenbach“ für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt, er schließt
| a) | im Erfolgsplan | |
| in den Erträgen mit | 678.645,00 Euro | |
| und den Aufwendungen mit | 651.050,00 Euro | |
| b) | im Vermögensplan | |
| in den Einnahmen und | ||
| in den Ausgaben mit | 119.082,00 Euro |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für die Landgemeinde Stadt Großbreitenbach sind nicht vorgesehen.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für den Eigenbetrieb sind nicht vorgesehen.
§ 3
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
|
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | — 271 v. H. |
|
| b) | für die Grundstücke (B) | 389 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v. H. | |
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite für die Landgemeinde Stadt Großbreitenbach zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.300.000,00 Euro festgesetzt.
Kassenkredite für den Eigenbetrieb zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan werden nicht beansprucht.
§ 5
Es gilt der am 31.01.2023 beschlossene Stellenplan.
§ 6
Über- und außerplanmäßige Ausgaben gem. § 58 ThürKO gelten
| - | im Verwaltungshaushalt bis zu einem Betrag von 1.000 Euro je Haushaltsstelle und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10% des jeweiligen Haushaltsansatzes, |
| - | im Vermögenshaushalt bis zu einem Betrag von 10.000,00 Euro je Haushaltstelle und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 5 % des jeweiligen Haushaltsansatzes |
als unerheblich.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.
Großbreitenbach, den 17. März 2023
Peter Grimm
Bürgermeister
Landgemeinde Stadt Großbreitenbach
Bekanntmachungshinweis:
Verstöße im Sinne der Verletzung von Verfahrensvorschriften, die nicht der Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Absatz 4 ThürKO.