Titel Logo
Amtsblatt der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach
Ausgabe 3/2024
Amtliche Mitteilungen aus der Stadtverwaltung
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Mitteilungen aus der Stadtverwaltung

In der 37. öffentlichen Stadtratssitzung am 19.03.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr. 405/37/2024

Der Stadtrat der Stadt Großbreitenbach beschließt den Wortlaut der Niederschrift der 36. Stadtratssitzung vom 30.01.2024.

Beschluss-Nr. 406/37/2024

Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt die Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach.

Beschluss-Nr. 407/37/2024

Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach (Sondernutzungsgebührensatzung).

Beschluss-Nr. 408/37/2024

Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt die Anlage zur Sondernutzungsgebührensatzung der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach.

Beschluss-Nr. 409/37/2024

Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt, für den als Anlage beigefügten Straßenabschnitt im Ortsteil Großbreitenbach, Markt 4 das VKZ 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t) und VKZ 283 (absolutes Halteverbot) auszuweisen.

Beschluss-Nr. 410/37/2024

Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt die Satzung für den Seniorenbeirat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach.

Beschluss-Nr. 411/37/2024

Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt, den Antrag auf Verlängerung zur weiteren Anerkennung von Neustadt a. Rstg. als „staatlich anerkannter Erholungsort“ zu stellen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, dazu notwendige Maßnahmen umzusetzen.

Beschluss-Nr. 412/37/2024

Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt, den Antrag auf Verlängerung zur weiteren Anerkennung Großbreitenbachs als „staatlich anerkannter Erholungsort“ zu stellen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, dazu notwendige Maßnahmen umzusetzen.

Beschluss-Nr. 413/37/2024

Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt, die Zusammenarbeit zur Betreibung und wirtschaftlichen Umsetzung der Thüringer Wald Card All Inklusive-Gästekarte mit der Thüringer Wald Service GmbH.

Der Bürgermeister wird beauftrag, die Vereinbarung mit der Thüringer Wald Service GmbH zu unterzeichnen.

Beschluss-Nr. 414/37/2024

Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt die Schließung der Kindertageseinrichtung „Rennsteigzwerge“ in Neustadt am Rennsteig zum Schuljahresbeginn 2026.

Beschluss-Nr. 415/37/2024

Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt, den Auftrag für den grundhaften Ausbau der Poststraße an die Firma Schramm Tiefbau GmbH, In den Langen Lehden 20, 98693 Ilmenau zu vergeben.

Beschluss-Nr. 416/37/2024

Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt, den Auftrag für die Sanierung der Pfullinger Straße an die Firma STRABAG AG, Ichtershäuser Str. 80, 99310 Arnstadt zu vergeben.

Beschluss-Nr. 417/37/2024

Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt den Vorschlag zur Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffent-licher Belange gem. § 4(1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen.

Beschluss-Nr. 418/37/2024

1.

Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaik-Freilandanlage Friedersdorf“ in seiner Fassung vom 07.03.2024 mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und Begründung mit Umweltbericht werden gebilligt.

2.

Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaik-Freilandanlage Friedersdorf“ in seiner Fassung vom 07.03.2024, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch den Entwurf berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

3.

Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie die Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Stadt Großbreitenbach ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Peter Grimm

Bürgermeister