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Amtsblatt der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach
Ausgabe 3/2024
Amtliche Mitteilungen aus der Stadtverwaltung
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Amtliche Mitteilungen aus der Stadtverwaltung

Bekanntmachung

über das Recht auf Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen

für die Europa- und die Kommunalwahlen am 26.05.2024

1.

Die Wählerverzeichnisse für die Wahlen zum Europäischen Parlament sowie für die Wahlen der Kreistagsmitglieder im Ilm-Kreis, der Stadtratsmitglieder der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach und der Ortschaftsräte der Ortschaften Allersdorf, Altenfeld, Böhlen, Friedersdorf, Gillersdorf, Großbreitenbach, Herschdorf, Neustadt, Wildenspring und Willmersdorf sowie die Bürgermeisterwahl der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach und Ortschaftsbürgermeisterwahlen in den Ortschaften Allersdorf, Großbreitenbach, Herschdorf und Willmersdorf am 26.05.2024 werden in der Zeit vom

06.05.2024 bis zum 10.05.2024

während der allgemeinen Öffnungszeiten:

Dienstag

8:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Donnerstag

8:00-12:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr

Freitag

8:00-12:00 Uhr

in der Verwaltung der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach,

Markt 11, 98701 Großbreitenbach,

im Einwohnermeldeamt, Zimmer 110

für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme wird durch ein Bildschirmgerät ermöglicht.

2.

Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 06.05.2024 bis zum 10.05.2024 Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben. Einwendungen können darauf gerichtet sein, eine neue Eintragung vorzunehmen oder eine vorhandene Eintragung zu streichen oder zu berichtigen. Die Einwendungen müssen bei der Verwaltung der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach, Markt 11 98701 Großbreitenbach, im Einwohnermeldeamt, Zimmer 110 während der allgemeinen Öffnungszeiten schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden; die vorgetragenen Gründe sind glaubhaft zu machen. Nach Ablauf der Einsichtsfrist sind Einwendungen nicht mehr zulässig.

3.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein (hierzu unten Nr. 5) hat.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 05.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben, um nicht Gefahr zu laufen, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können.

4.

Wer einen Wahlschein hat, kann an den Europawahlen mit Wahlschein in einem Wahllokal des Wahlkreises oder im Wege der Briefwahl sowie an den Kommunalwahlen nur im Wege der Briefwahl teilnehmen.

5.

Einen Wahlschein erhält auf Antrag,

5.1.)

ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter oder

5.2.)

ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

a)

wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat,

b)

wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen eingetreten sind oder

c)

wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung festgestellt wurde und dies der Gemeinde erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wird.

6.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24.05.2024, bis 18.00 Uhr, bei der Verwaltung der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach, Markt 11, 98701 Großbreitenbach, im Einwohnermeldeamt, Zimmer 110 mündlich oder schriftlich beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können für die Europa- und Kommunalwahl auch über das Internetangebot des Thüringer Landeswahlleiters: www.wahlen.thueringen.de/wahlscheinlink.asp oder über die Landgemeinde Stadt Großbreitenbach: www.lg-grossbreitenbach.de unter der Rubrik „Aktuelles“ beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, am 26.05.2024 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Samstag, 25.05.2024, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.

7.

Für den Fall, dass bei der Wahl des Bürgermeisters der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach und der Ortschaftsbürgermeister der Ortschaften Allersdorf, Großbreitenbach, Herschdorf und Willmersdorf am 26.05.2024 kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält, findet am zweiten Sonntag nach der Wahl, am 09.06.2024 eine Stichwahl statt. Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat.

Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind und für die erste Wahl am 26.05.2024 einen Wahlschein erhalten haben, erhalten von Amts wegen einen Wahlschein für die Stichwahl mit Briefwahlunterlagen.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bereits vor der Wahl am 26.05.2024 einen Wahlschein für die Stichwahl beantragen. Wahlscheine für die Stichwahl können bis zum 07.06.2024 bis 18.00 Uhr bei der Verwaltung der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach, Markt 11, 98701 Großbreitenbach, im Einwohnermeldeamt, Zimmer 110 mündlich oder schriftlich beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes am Stichwahltag nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Stichwahltag, am 09.06.2024 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein für die Stichwahl nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Samstag, 08.06.2024, bis 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

8.

Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein hilfebedürftiger Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte:

-

einen amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der er wahlberechtigt ist,

-

sowie amtliche Stimmzettelumschläge getrennt nach Europa- und Kommunalwahl,

-

Wahlbriefumschläge getrennt nach Europa- und Kommunalwahl, mit der Anschrift der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach, Markt 11, in 98701 Großbreitenbach, auf den Briefwahlumschlägen sind jeweils die Nummern des Stimmbezirks und Wahlscheins angegeben, sowie

-

ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der oben genannten Behörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, dem 26.05.2024 bis 18 Uhr bzw. im Fall einer Stichwahl am Tag der Stichwahl des Bürgermeisters der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach und der Ortschaftsbürgermeister der Ortschaften Allersdorf, Großbreitenbach, Herschdorf und Willmersdorf, dem 09.06.2024 bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.

Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblättern für die Briefwahl jeweils für Europa- und Kommunalwahlen zu entnehmen.

Großbreitenbach, 12.04.2024

Anna Grimm

Wahlleiterin

Landgemeinde Stadt Großbreitenbach