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Amtsblatt der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach
Ausgabe 3/2024
Amtliche Mitteilungen aus der Stadtverwaltung
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Amtliche Mitteilungen aus der Stadtverwaltung

über die jährliche Prüfung der Standfestigkeit von Grabmalen

gemäß der VSG 4.7 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft

Zum Schutz der Versicherten, sowie im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht gegenüber den Friedhofsbesuchern ist der Friedhofsträger verpflichtet einmal jährlich die Standsicherheit der Grabmale zu überprüfen. Grundlage für die Prüfung ist die „Verordnung für Sicherheit und Gesundheit (VSG) 4.7. für Friedhöfe und Krematorien.

Die Landgemeinde Stadt Großbreitenbach informiert darüber, dass am Freitag , den 31.05.2024, die Überprüfung auf den Friedhöfen der Stadt Großbreitenbach, sowie in den Ortsteilen Allersdorf, Altenfeld, Böhlen, Friedersdorf, Gillersdorf, Herschdorf, Neustadt am Rennsteig, Wildenspring und Willmersdorf durch den TÜV Thüringen durchgeführt wird.

Sabine Ruck

Haupt- und Ordnungsamt

der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach