Titel Logo
Amtsblatt der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach
Ausgabe 3/2025
Amtliche Mitteilungen aus der Stadtverwaltung
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Mitteilungen aus der Stadtverwaltung

Haushaltssatzung der

Landgemeinde Stadt Großbreitenbach

(Landkreis Ilm-Kreis)

für das Haushaltsjahr 2025

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach für das Haushaltsjahr 2025 einschließlich des Finanzplanes bis zum Jahr 2028 wurden vom Stadtrat am 28. Januar 2025 beschlossen.

Aufgrund der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt.

Mit Prüfvermerk der Rechtsaufsichtsbehörde vom 13.02.2025 gab es keine Gründe zur Beanstandung.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2025 mit Anlagen liegen entsprechend den § 57 Abs. 3 i. V. mit § 21 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung vom 16.08.1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der Zeit vom

10.03.2025 - 21.03.2025

während der Dienstzeiten der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach im Rathaus, Markt 11, Kämmerei, Zimmer 109, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach, im Rathaus, Markt 11, Kämmerei, während der Dienstzeiten zur Verfügung gehalten.

Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Landgemeinde Stadt Großbreitenbach folgende Haushaltssatzung:

§ 1

1.

Der Haushaltsplan wird hiermit festgesetzt,

er schließt

a)

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

und den Ausgaben mit

 — 

12.565.574,00 Euro

b)

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

und den Ausgaben mit

 — 

3.594.809,00 Euro

ab.

2.

Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb „Wohnungs- und Gebäudeverwaltung Großbreitenbach“ für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt,

er schließt

a)

im Erfolgsplan

in den Erträgen mit

588.545,00 Euro

und den Aufwendungen mit

565.815,00 Euro

b)

im Vermögensplan

in den Einnahmen und

in den Ausgaben mit

114.217,00 Euro

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für die Landgemeinde Stadt Großbreitenbach sind nicht vorgesehen.

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für den Eigenbetrieb sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt für die Landgemeinde Stadt Großbreitenbach werden nicht festgesetzt.

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan für den Eigenbetrieb „Wohnungs- und Gebäudeverwaltung Großbreitenbach“ werden nicht festgesetzt.

§ 4*

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite für die Landgemeinde Stadt Großbreitenbach zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.300.000,00 € festgesetzt.

Kassenkredite für den Eigenbetrieb WGVG zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan werden nicht beansprucht.

§ 6

Es gilt der am 28.01.2025 beschlossene Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.

Großbreitenbach, den 19.02.2025

Peter Grimm

Bürgermeister

*nachrichtlich

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

 — 

271 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

389 v. H.

2.

Gewerbesteuer

395 v. H.

Gemäß Stadtratsbeschluss Nr. 54/5/2024 vom 05.11.2024 - Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach vom 01.01.2025 - bekannt gegeben im Amts- und Nachrichtenblatt der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach Nr. 13 vom 13.12.2024).

Anmerkung:

Verstöße im Sinne der Verletzung von Verfahrensvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach, Markt 11, 98701 Großbreitenbach schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Absatz 4 ThürKO.