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Amtsblatt der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach
Ausgabe 3/2026
Amtliche Mitteilungen aus der Stadtverwaltung
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Öffentliche Bekanntmachung

Grundstück Flur 7 Flurstück 27/1

In der Gemarkung Großbreitenbach (Flur 7, Flurstück 27/1) wurde eine Grenzwiederherstellung nach den Bestimmungen des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) durchgeführt.

Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift angefertigt. Diese sowie die zugehörigen Unterlagen können im Zeitraum vom 17.04.2026 bis 22.05.2026 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16 Uhr, Donnerstag verlängert bis 18:00 Uhr und Freitag bis 12:30 Uhr in der Dienststelle der Vermessungsstelle Dipl.-Ing. (FH) Jens Gabler, An der Brauerei 2, 07745 Jena eingesehen werden.

Das Ergebnis der Vermessung gilt als anerkannt, sofern nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Widerspruch erhoben wird.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ende der Offenlegungsfrist bei der oben genannten Vermessungsstelle Widerspruch eingelegt werden.

Volker Hertwig

1. Beigeordneter