In der Gemarkung Großbreitenbach (Flur 7, Flurstück 27/1) wurde eine Grenzwiederherstellung nach den Bestimmungen des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) durchgeführt.
Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift angefertigt. Diese sowie die zugehörigen Unterlagen können im Zeitraum vom 17.04.2026 bis 22.05.2026 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16 Uhr, Donnerstag verlängert bis 18:00 Uhr und Freitag bis 12:30 Uhr in der Dienststelle der Vermessungsstelle Dipl.-Ing. (FH) Jens Gabler, An der Brauerei 2, 07745 Jena eingesehen werden.
Das Ergebnis der Vermessung gilt als anerkannt, sofern nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Widerspruch erhoben wird.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ende der Offenlegungsfrist bei der oben genannten Vermessungsstelle Widerspruch eingelegt werden.
Volker Hertwig
1. Beigeordneter