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Amtsblatt der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach
Ausgabe 4/2024
Amtliche Mitteilungen aus der Stadtverwaltung
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Amtliche Mitteilungen aus der Stadtverwaltung

Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge zu den Kommunalwahlen am 26. Mai 2024

1.

Der Wahlausschuss der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrates der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach, der Ortschaftsräte in den Ortsteilen Allersdorf, Altenfeld, Böhlen, Friedersdorf, Gillersdorf, Großbreitenbach, Herschdorf, Neustadt, Wildenspring sowie Willmersdorf und der Ortschaftsbürgermeister in den Ortsteilen Allersdorf, Altenfeld, Böhlen, Friedersdorf, Gillersdorf, Großbreitenbach, Herschdorf, Neustadt, Wildenspring sowie Willmersdorf in der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach als gültig zugelassen.

Die Wahlvorschläge werden hiermit nachfolgend öffentlich bekannt gemacht.

2.

Kandidaten der Stadtratsmitgliederwahl der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach

Wahlvorschlag 1:

CDU/UL - Christlich Demokratische Union Deutschlands / Unabhängige Liste

Wahlvorschlag 2:

Aktiv für Großbreitenbach

Wahlvorschlag 3:

BGM - Bürgergemeinschaft

Wahlvorschlag 4:

IG Neustadt - Interessengemeinschaft Neustadt am Rennsteig GbR

Wahlvorschlag 5:

TEO - Transparent-Ehrlich-Offen

Wahlvorschlag 6:

WFE - Wir für Euch

3.

Kandidaten der Ortschaftsbürgermeisterwahl

Ortsteil Allersdorf:

Wahlvorschlag 1:

pA - pro Allersdorf

Zu der Frage, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, gab er folgende Erklärung ab:

Nein

Hinweis!

Es ist nur ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann seine Stimme in der Weise abgeben, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel entweder den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt. (§ 24 Abs. 7 Satz 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz)

Ortsteil Altenfeld:

Wahlvorschlag 1:

WFE - Wir für Euch

Zu der Frage, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, gab er folgende Erklärung ab:

Nein

Hinweis!

Es ist nur ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann seine Stimme in der Weise abgeben, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel entweder den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt. (§ 24 Abs. 7 Satz 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz)

Ortsteil Böhlen:

Wahlvorschlag 1:

BGM - Bürgergemeinschaft

Zu der Frage, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, gab er folgende Erklärung ab:

Nein

Hinweis!

Es ist nur ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann seine Stimme in der Weise abgeben, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel entweder den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt. (§ 24 Abs. 7 Satz 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz)

Ortsteil Friedersdorf:

Wahlvorschlag 1:

Initiative Friedersdorf

Zu der Frage, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, gab er folgende Erklärung ab:

Nein

Hinweis!

Es ist nur ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann seine Stimme in der Weise abgeben, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel entweder den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt. (§ 24 Abs. 7 Satz 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz)

Ortsteil Gillersdorf:

Wahlvorschlag 1:

Einzelbewerber Enders

Zu der Frage, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, gab er folgende Erklärung ab:

Nein

Hinweis!

Es ist nur ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann seine Stimme in der Weise abgeben, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel entweder den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt. (§ 24 Abs. 7 Satz 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz)

Ortsteil Großbreitenbach:

Wahlvorschlag 1:

CDU/UL -

Christlich Demokratische Partei Deutschlands / Unabhängige Liste

Zu der Frage, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, gab er folgende Erklärung ab:

Nein

Wahlvorschlag 2:

Aktiv für Großbreitenbach

Zu der Frage, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, gab er folgende Erklärung ab:

Nein

Ortsteil Herschdorf:

Es ist kein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden. Der Wähler vergibt seine Stimme dadurch, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt. (§ 24 Abs. 7 Satz 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz)

Ortsteil Neustadt:

Wahlvorschlag 1:

IG Neustadt - Interessengemeinschaft Neustadt am Rennsteig GbR

Zu der Frage, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, gab er folgende Erklärung ab:

Nein

Hinweis!

Es ist nur ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann seine Stimme in der Weise abgeben, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel entweder den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt. (§ 24 Abs. 7 Satz 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz)

Ortsteil Wildenspring:

Wahlvorschlag 1:

FWW - Freie Wähler Wildespring

Zu der Frage, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, gab er folgende Erklärung ab:

Nein

Hinweis!

Es ist nur ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann seine Stimme in der Weise abgeben, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel entweder den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt. (§ 24 Abs. 7 Satz 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz)

Ortsteil Willmersdorf:

Es ist kein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden. Der Wähler vergibt seine Stimme dadurch, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt. (§ 24 Abs. 7 Satz 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz)

4.

Kandidaten der Ortschaftsratsmitgliederwahl

Ortsteil Allersdorf:

Wahlvorschlag 1: pA - pro Allersdorf

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat so viele Stimmen, wie Ortschaftsratsmitglieder zu wählen sind, das sind vier Stimmen.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann Bewerber streichen und Stimmen an wählbare Personen vergeben, indem er diese Nachnamen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich einträgt. Der Wähler kann den Wahlvorschlag auch unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen.

Ortsteil Altenfeld:

Wahlvorschlag 1:

BGM - Bürgergemeinschaft

Wahlvorschlag 2:

WFE - Wir für Euch

Ortsteil Böhlen:

Wahlvorschlag 1:

BGM - Bürgergemeinschaft

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat so viele Stimmen, wie Ortschaftsratsmitglieder zu wählen sind, das sind vier Stimmen.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann Bewerber streichen und Stimmen an wählbare Personen vergeben, indem er diese Nachnamen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich einträgt. Der Wähler kann den Wahlvorschlag auch unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen.

Ortsteil Friedersdorf:

Wahlvorschlag 1:

IF - Initiative Friedersdorf

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat so viele Stimmen, wie Ortschaftsratsmitglieder zu wählen sind, das sind vier Stimmen.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann Bewerber streichen und Stimmen an wählbare Personen vergeben, indem er diese Nachnamen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich einträgt. Der Wähler kann den Wahlvorschlag auch unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen.

Ortsteil Gillersdorf:

Wahlvorschlag 1:

FWG GILLERSDORF - Freie Wählergemeinschaft Gillersdorf

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat so viele Stimmen, wie Ortschaftsratsmitglieder zu wählen sind, das sind vier Stimmen.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann Bewerber streichen und Stimmen an wählbare Personen vergeben, indem er diese Nachnamen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich einträgt. Der Wähler kann den Wahlvorschlag auch unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen.

Ortsteil Großbreitenbach:

Wahlvorschlag 1:

CDU/UL - Christlich Demokratische Partei Deutschlands / Unabhängige Liste

Wahlvorschlag 2:

Aktiv für Großbreitenbach

Ortsteil Herschdorf:

Wahlvorschlag 1:

FWG HERSCHDORF - Freie Wählergemeinschaft Herschdorf

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat so viele Stimmen, wie Ortschaftsratsmitglieder zu wählen sind, das sind vier Stimmen.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann Bewerber streichen und Stimmen an wählbare Personen vergeben, indem er diese Nachnamen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich einträgt. Der Wähler kann den Wahlvorschlag auch unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen.

Ortsteil Neustadt a.Rstg.:

Wahlvorschlag 1:

CDU/OL - Christlich Demokratische Partei Deutschlands / offene Liste

Wahlvorschlag 2:

IG Neustadt - Interessengemeinschaft Neustadt am Rennsteig GbR

Ortsteil Wildenspring:

Wahlvorschlag 1:

FWW - Freie Wähler Wildenspring

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat so viele Stimmen, wie Ortschaftsratsmitglieder zu wählen sind, das sind vier Stimmen.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann Bewerber streichen und Stimmen an wählbare Personen vergeben, indem er diese Nachnamen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich einträgt. Der Wähler kann den Wahlvorschlag auch unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen.

Ortsteil Willmersdorf:

Wahlvorschlag 1:

FWG Willmersdorf - Freie Wählergemeinschaft Willmersdorf

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat so viele Stimmen, wie Ortschaftsratsmitglieder zu wählen sind, das sind vier Stimmen.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann Bewerber streichen und Stimmen an wählbare Personen vergeben, indem er diese Nachnamen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich einträgt. Der Wähler kann den Wahlvorschlag auch unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen.

Anna Grimm

Wahlleiterin