1.
Am 26. Mai 2024 finden im Ilm-Kreis die Landratswahl, die Kreistagsmitgliederwahl, in der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach die Stadtratswahl sowie in den Ortsteilen Allersdorf, Altenfeld, Böhlen, Friedersdorf, Gillersdorf, Großbreitenbach, Herschdorf, Neustadt a. Rstg., Wildenspring und Willmersdorf, die Ortschaftsbürgermeisterwahlen, sowie Ortschaftsratswahlen von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.
2.
In der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach werden folgende Stimmbezirke gebildet:
| Wahlbezirk Allersdorf: | Clubraum, Allersdorf 51, 98701 Großbreitenbach |
| Wahlbezirk Altenfeld: | Eventraum Bürgerhaus, Kirchhügel 2, 98701 Großbreitenbach |
| Wahlbezirk Böhlen: | Mehrzweckhalle, Schulgasse 1, 98701 Großbreitenbach |
| Wahlbezirk Friedersdorf: | Gemeindehaus (Hintereingang), Friedersdorf 45, 98701 Großbreitenbach |
| Wahlbezirk Gillersdorf: | Kulturraum der Gemeinde, Schwarzburger Str. 7, 98701 Großbreitenbach |
| Wahlbezirk Großbreitenbach 1: | Bauhof Großbreitenbach, Gewerbegebiet 8, 98701 Großbreitenbach |
| Wahlbezirk Großbreitenbach 3: | Rathaus II, Markt 13, 98701 Großbreitenbach |
| Wahlbezirk Herschdorf: | Bauhofgebäude/Vereinshaus, Geschwister-Scholl-Str. 52, 98701 Großbreitenbach |
| Wahlbezirk Neustadt: | Gemeindezentrum, Rennsteigstraße 46, 98701 Großbreitenbach |
| Wahlbezirk Wildenspring: | Mehrzweckraum, Junkertalstr. 1, 98701 Großbreitenbach |
| Wahlbezirk Willmersdorf: | Kulturhaus, Dorfstr. 12a, 98701 Großbreitenbach |
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
3.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.
Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:
3.1.
Wahl der Stadtratsmitglieder / Ortschaftsratsmitglieder / Kreistagsmitglieder
In der Landgemeinde Stadt Großbreitenach wird die Wahl des Stadtrates und die Wahlen der Ortschaftsräte in den Ortsteilen Altenfeld, Großbreitenbach und Neustadt a. Rstg. als Verhältniswahl durchgeführt.
Die gültigen Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Jeder Wähler und jede Wählerin hat drei Stimmen. Die Wähler können einem Bewerber bis zu drei Stimmen durch Kennzeichnen der hinter dem Bewerbernamen vorgesehenen Kreise geben. Die Wähler können ihre drei Stimmen auch auf verschiedene Bewerber verteilen und zwar auch dann, wenn die Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen angehören. Sie können ihre drei Stimmen auch dadurch vergeben, dass sie einen Wahlvorschlag kennzeichnen (dann entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern jeweils eine Stimme) oder einen Wahlvorschlag kennzeichnen und gleichzeitig höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben (dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die ersten Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern).
3.1.2
In den Ortsteilen Allersdorf, Böhlen, Friedersdorf, Gillersdorf, Herschdorf, Wildenspring und Willmersdorf werden die Wahlen der Ortschaftsräte als Mehrheitswahl durchgeführt.
Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen wie Ortschaftsratsmitglieder zu wählen sind, das sind
| 4 Stimmen in Allersdorf |
| 4 Stimmen in Böhlen |
| 4 Stimmen in Friedersdorf |
| 4 Stimmen in Gillersdorf |
| 4 Stimmen in Herschdorf |
| 4 Stimmen in Wildenspring |
| 4 Stimmen in Willmersdorf. |
Der gültige Wahlvorschlag ist auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Die Wähler können den Wahlvorschlag unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen. Sie können aber auch Bewerber streichen und Stimmen durch Hinzufügung wählbarer Personen vergeben, indem sie diese mit Nachnamen, Vornamen und Beruf oder sonst eindeutig bezeichnender Weise eintragen.
3.1.3
Die Wahl der Kreistagsmitglieder des Ilm-Kreises wird als Verhältniswahl durchgeführt.
Die gültigen Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Jeder Wähler und jede Wählerin hat drei Stimmen. Die Wähler können einem Bewerber bis zu drei Stimmen durch Kennzeichnen der hinter dem Bewerbernamen vorgesehenen Kreise geben. Die Wähler können ihre drei Stimmen auch auf verschiedene Bewerber verteilen und zwar auch dann, wenn die Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen angehören. Sie können ihre drei Stimmen auch dadurch vergeben, dass sie einen Wahlvorschlag kennzeichnen (dann entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern jeweils eine Stimme) oder einen Wahlvorschlag kennzeichnen und gleichzeitig höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben (dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die ersten Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern).
3.2
Wahl des Ortschaftsbürgermeisters / Wahl des Landrats
3.2.1
Die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters des Ortsteils Großbreitenbach wird als Verhältniswahl durchgeführt.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen.
3.2.2
Die Wahl der Ortschaftsbürgermeister in den Ortsteilen Allersdorf, Altenfeld, Böhlen, Friedersdorf, Gillersdorf, Neustadt und Wildenspring werden als Mehrheitswahl durchgeführt.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie entweder den auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckten Wahlvorschlag kennzeichnen oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf auf dem Stimmzettel eintragen.
3.2.3
Die Wahl der Ortschaftsbürgermeister in den Ortsteilen Herschdorf und Willmersdorf werden als Mehrheitswahl durchgeführt.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf eintragen.
3.2.4
Die Wahl des Landrats des Ilm-Kreises wird als Verhältniswahl durchgeführt.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen.
4.
Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden.
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält.
Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.
5.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgte Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
6.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag 26. Mai 2024 bis 18:00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.
7.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
8.
Die Ermittlung der Wahlergebnisse wird am Montag, dem 27. Mai 2024 um 08:00 Uhr bis voraussichtlich 15:00 Uhr, in denselben Wahlräumen fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann.
9.
Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter und für Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtenregister sind.
Anna Grimm
Wahlleiterin