Aufgrund des § 18 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) beschließt der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach in seiner Sitzung am 18. April 2023 folgende Nutzungsentgeltordnung:
§ 1
Nutzungsentgelt
| (1) | Für die Benutzung der Schwimmbäder der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach werden Nutzungsentgelte entsprechend der Anlage 1 festgesetzt. Die Preise werden den jährlichen Gegebenheiten angepasst, im Stadtrat beschlossen und öffentlich bekanntgegeben. | |
| (2) | Ermäßigungen regelt ebenfalls die Anlage 1. | |
| Anspruch auf Ermäßigung haben: | |
| - | Kinder und Jugendliche 6 - 15 Jahre (Kinder bis 5 Jahre freier Eintritt) |
| - | Schüler, Auszubildende, Studenten (gegen Vorlage eines gültigen Schülerausweises, Ausbildungsnachweises, Studentenausweises) |
| - | Schwerbehinderte (gegen Vorlage eines Schwerbehindertenausweises) |
| - | Arbeitslosen- und Bürgergeldempfänger (gegen Vorlage des Bescheides) |
| - | Aktive Feuerwehrmitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Großbreitenbach erhalten eine 12-er Karte je Saison kostenfrei. |
| (3) | Tages- und Abendkarten gelten für das einmalige Betreten des jeweiligen Schwimmbades und sind auf Verlangen des Aufsichtspersonals vorzuzeigen. Mit Verlassen des Schwimmbades erlischt die Gültigkeit der Eintrittskarte. Bei Verlust von Tages- und Abendkarten wird kein Ersatz geleistet. | |
| (4) | 12-er und Saisonkarten gelten in beiden Schwimmbädern. Die Übertragung von 12-er Karten auf andere Personen ist gestattet. Die Übertragung von Saisonkarten auf andere Personen ist nicht gestattet. Bei Saisonkarten ist ein Lichtbildausweis zur Legitimation vorzulegen. 12-er oder Saisonkarten werden nicht zurückgenommen und die gezahlten Entgelte nicht zurückerstattet. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet. | |
| (5) | Bei Sonderveranstaltungen gelten keine Saisonkarten und ermäßigten Karten. | |
| (6) | Letzter Einlass in die Schwimmbäder wird 30 Minuten vor Schließung gewährt. | |
§ 2
Entstehung / Fälligkeit
Die entsprechend dieser Nutzungsentgeltordnung erhobene Entgelte entstehen mit der Lösung der entsprechenden Eintrittskarte. Die Entgelte werden sofort fällig.
Entgeltpflichtig ist der Benutzer bzw. die Person, die die Eintrittskarte kauft.
§ 3
Sprachform
Die in dieser Nutzungsentgeltordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
§ 4
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Diese Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Nutzungsentgeltordnung vom 29. März 2016 der Stadt Großbreitenbach außer Kraft.
Großbreitenbach, den 19.04.2023
Peter Grimm — Siegel
Bürgermeister
Anlage 1
Entgelte der Schwimmbäder der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach Stand 19.04.2023:
Aktive Feuerwehrmitglieder der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach erhalten eine kostenfreie 12-er Eintrittskarte. Die Wehrleiter führen dazu Listen und beaufsichtigen die Ausgabe. Eine Übertragung der Karten von Feuerwehrmitgliedern, die keine Schwimmbäder besuchen, auf andere Personen ist nicht möglich.
Die Karten unterscheiden sich farblich von den üblichen 12-er Karten.