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Amtsblatt der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach
Ausgabe 5/2024
Sonstige Mitteilungen
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GEMA

Lizenzkosten könnten für Vereine durch das Land übernommen werden!

Dazu heißt es: „Ehrenamtlich tätige Vereine, Organisationen und Einrichtungen leisten mit ihrem Engagement einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben im Freistaat Thüringen. Ihre Vereinsfeste bringen Menschen zusammen und fördern das soziale Miteinander. Um ihr Engagement zu unterstützen, beabsichtigen der Freistaat Thüringen und die GEMA in diesem Jahr eine Pauschalregelung für gemeinnützige, ehrenamtliche Vereine zu treffen. Ziel ist es, dass der Freistaat Thüringen für bis zu drei oder möglicherweise vier eintrittsfreie Vereinsfeste, bei denen Musik abgespielt werden soll, unter gewissen Bedingungen die GEMA- Lizenzvergütungen übernimmt.“

Notwendig ist eine Anmeldung der Vereine, Organisationen und Einrichtungen, die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Sie müssen:

ihren Sitz im Freistaat Thüringen haben,

gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 1 AO verfolgen und über entsprechende Freistellungsbescheide verfügen,

vorwiegend ehrenamtlich tätig sein

und

Veranstaltungen auf Flächen mit weniger als 500 qm durchführen.

Vereine, Organisationen und Einrichtungen, die eine Kostenübernahme in Anspruch nehmen wollen und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen werden gebeten, sich über die Webseite der GEMA:

https://www.gema.de/de/musiknutzer/kampagnen/ehrenamt-thueringen

anzumelden. Dies ist bis zum 31. Mai 2024 möglich. Man verspricht, dass die einmalige Anmeldung einfach und in wenigen Minuten erledigt ist.

Nach Abschluss der Anmeldephase wird die Kostenübernahme über das GEMA Onlineportal vorbereitet. Das ist ab dem 1. Juli 2024 möglich. Ab diesem Zeitpunkt können dann gemeinnützige, ehrenamtlich tätige Vereine eine Übernahme der GEMA Gebühren für ihre eintrittsfreien Vereinsfeste, auf denen Musik dargeboten werden soll, beantragen. Über die Antragskonditionen werden alle betreffenden Vereine bis zum 1. Juli 2024 informiert.

Heike Bluhm

Hauptamt