In den vergangenen Tagen haben uns einige Fragen zur anstehenden Bürgermeisterwahl am 11. Mai 2025 erreicht, die wir gerne beantworten möchten:
Warum wird der Bürgermeister gewählt?
Der Bürgermeister ist das Oberhaupt der Gemeinde und trägt Verantwortung für die Leitung der Verwaltung sowie die Umsetzung der politischen Beschlüsse. Er wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt, um eine demokratische Legitimation sicherzustellen.
In welchen Abständen wird gewählt?
Die Amtszeit eines Bürgermeisters beträgt im Bundesland Thüringen sechs Jahre. Nach Ablauf dieser Amtszeit ist eine Neuwahl erforderlich. Auch bei vorzeitiger Amtsniederlegung oder sonstigen besonderen Umständen wird eine Wahl angesetzt.
Wie läuft die Wahl ab, wenn es nur einen Bewerber gibt?
Auch bei nur einem Bewerber findet die Wahl regulär statt. In diesem Fall entscheiden die Wählerinnen und Wähler durch ihre Stimme, ob sie dem vorgeschlagenen Kandidaten ihr Vertrauen aussprechen oder aber die Möglichkeit nutzen, einen Bewerber mit Namen, Vorname, Beruf und Anschrift in das dafür vorgesehene freie Feld aufzuschreiben. Eine Wahl ist nur dann gültig, wenn der Bewerber die notwendige Mehrheit der gültigen Stimmen erhält. Andernfalls müsste eine neue Wahl durchgeführt werden.
Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Interesse und freuen uns auf eine rege Wahlbeteiligung.
Die Wahlleitung