In der 16. Stadtratssitzung der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach am 05.05.2026 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr. 222/16/2026
Der Stadtrat beschließt, als Dienstaufwandsentschädigung für den hauptamtlichen Bürgermeister der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach in Höhe von 293,00 Euro/Monat zu zahlen.
Beschluss-Nr. 223/16/2026
Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt die 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung vom 22.08.2024 der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach.
Beschluss-Nr. 224/16/2026
Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt die Abwägung (Anlage 1) über die Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Naherholungsgebiet Großbreitenbach“, Bürgerbeteiligung gem. § 3(2) BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB sowie alle im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen abschließend.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen wurden vom Stadtrat im Einzelnen geprüft, wie in Anlage 1 aufgeführt.
Die Abwägung (Anlage 1) enthält aufgrund der Forderung des Thüringer Landesverwaltungsamtes auch die Abwägung zum Vorentwurf, welche mit Beschluss des Stadtrates vom 21.09.2021 bereits erfolgt ist und mit Beschluss vom 09.12.2025 bestätigt wurde.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange über das jeweilige Ergebnis der Abwägung zu informieren.
(Die Anlage 1 kann bei Interesse im Rathaus im Bauamt zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.)
Beschluss-Nr. 225/16/2026
Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt den Bebauungsplan „Naherholungsgebiet Großbreitenbach“ in der Fassung vom 02.04.2026 mit Planteil (Teil A) und textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
(Die Teile A und B können bei Interesse im Rathaus im Bauamt zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.)
Beschluss-Nr. 226/16/2026
Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt den Wortlaut der Niederschrift der 15. Stadtratssitzung vom 24.03.2026.
Peter Grimm
Bürgermeister