1.
Am 09.06.2024 findet im Ilm-Kreis die Stichwahl zur Landratswahl, die Stichwahl zur Ortschaftsbürgermeisterwahl im Ortsteil Herschdorf von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.
2.
In der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach werden folgende Stimmbezirke gebildet:
Wahlbezirk Allersdorf:
Clubraum,
Allersdorf 51, 98701 Großbreitenbach
Wahlbezirk Altenfeld:
Eventraum Bürgerhaus,
Kirchhügel 2, 98701 Großbreitenbach
Wahlbezirk Böhlen:
Mehrzweckhalle,
Schulgasse 1, 98701 Großbreitenbach
Wahlbezirk Friedersdorf:
Gemeindehaus (Hintereingang),
Friedersdorf 45, 98701 Großbreitenbach
Wahlbezirk Gillersdorf:
Kulturraum der Gemeinde,
Schwarzburger Str. 7, 98701 Großbreitenbach
Wahlbezirk Großbreitenbach 1:
Bauhof Großbreitenbach,
Gewerbegebiet 8, 98701 Großbreitenbach
Wahlbezirk Großbreitenbach 3:
Rathaus II,
Markt 13, 98701 Großbreitenbach
Wahlbezirk Herschdorf:
Bauhofgebäude/Vereinshaus,
Geschwister-Scholl-Str. 52, 98701 Großbreitenbach
Wahlbezirk Neustadt:
Gemeindezentrum,
Rennsteigstraße 46, 98701 Großbreitenbach
Wahlbezirk Wildenspring:
Mehrzweckraum,
Junkertalstr. 1, 98701 Großbreitenbach
Wahlbezirk Willmersdorf:
Kulturhaus,
Dorfstr. 12a, 98701 Großbreitenbach
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
3.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.
Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen.
4.
Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlkabine, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden.
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlkabine aufhält.
Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.
5.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgte Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
6.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Wähler, die bereits bei der ersten Wahl durch Briefwahl teilgenommen haben, bekommen für die Stichwahl von Amtswegen die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl zugesendet. Eine erneute Beantragung für die Briefwahl ist in diesem Fall nicht erforderlich. Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und nicht bereits vor der ersten Wahl einen Wahlschein betragt hat, erhält auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Der Wahlschein kann bis zum 07. Juni 2024 18:00 Uhr beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Der Antragsteller muss in den Antrag seinen Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und seine Wohnanschrift sowie die Anschrift angeben, an die der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu senden ist. Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 08. Juni, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Ausnahmsweise erhält ein Wahlberechtigter noch bis zum 09. Juni 2024, 15:00 Uhr, auf Antrag bei der Stadtverwaltung einen Wahlschein, wenn
| - | er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat, |
| - | die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nah Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen eingetreten sind, |
| - | das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung festgestellt wurde und dies der Gemeinde erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wird oder |
| - | bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. |
Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag 09. Juni 2024 bis 18.00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.
7.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
8.
Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter und für Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtenregister sind.
A. Grimm
Wahlleiterin
der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach