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Amtsblatt der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach
Ausgabe 6/2025
Amtliche Mitteilungen aus der Stadtverwaltung
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Amtliche Mitteilungen aus der Stadtverwaltung

Öffentliche Bekanntmachung

über die Feststellung der Wahlergebnisse bei der Bürgermeisterwahl am 11. Mai 2025 in der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach

Der Wahlausschuss der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach hat in seiner Sitzung am 13.05.2025 folgende Wahlergebnisse festgestellt, die hiermit nachfolgend öffentlich bekannt gemacht.

I.

Wahl des Bürgermeisters

der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach:

Wahlberechtigte: 5.039

Wähler: 1.981

Ungültige Stimmabgaben: 69

Gültige Stimmabgaben: 1.912

Von den gültigen Stimmen entfielen auf:

Mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen entfallen auf den Bewerber:

Peter Grimm, WFE

Er ist somit als Bürgermeister der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach gewählt.

Jeder Wahlberechtigte (Bürgermeister-/Stadtrats-/Ortschaftsbürgermeister- bzw.- Ortschaftsratswahl) hat das Recht, binnen 2 Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde „Landratsamt des Ilm-Kreises, Ritterstraße 14, 99310 Arnstadt“ wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetztes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anzufechten (§ 31 ThürKWG). Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Toni Aust

Wahlleiter der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach