Der Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e.V. beabsichtigt Landschaftspflegemaßnahmen, in Form von Pflegemahd mit Beräumung sowie ggf. Entbuschungen bzw. Gehölzentnahmen von Jung- und Altbäumen in den Gemarkungen Großbreitenbach umzusetzen. Diese Maßnahmen sind Teil des Projektes „Artenreiche Bergwiesen im Naturpark Thüringer Wald - Arnika & Co“ welches im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt gefördert wird. Dieses wird finanziert durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz, und nukleare Sicherheit (BMUKN). Weiterhin wird das Projekt durch das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF) gefördert.
Ziel des Projekts ist der Schutz von bestimmten Verantwortungs- und Zielarten, welche ihren Verbreitungsschwerpunkt in der Bundesrepublik Deutschland bzw. dem Freistaat Thüringen haben und hauptsächlich mit den wertvollen Bergwiesenlebensräumen des Thüringer Waldes verbunden sind. Zum Erhalt dieser kostbaren Kulturlandschaft ist Nutzung und Pflege vonnöten, um der Gehölzsukzession entgegenzuwirken und die artenreiche Flora und Fauna zu erhalten. Die Arbeiten sollen möglichst schonend durchgeführt werden.
Gemäß Bundesnaturschutzgesetz § 65 Abs. 1 und 2 - Duldungspflicht - sowie dem Thüringer Naturschutzgesetz § 30 - Duldungspflicht - haben Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgrund naturschutzrechtlicher Vorschriften zu dulden, soweit dadurch die Nutzung des Grundstücks nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Vor der Durchführung der Maßnahmen sind die Berechtigten in geeigneter Weise zu benachrichtigen (§ 65 Abs. 2 BNatSchG).
Vom Großteil der Eigentümer liegt die schriftlichen Zustimmungserklärungen dem Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e.V. vor. Für die folgenden Flurstücke konnten leider keine Eigentümer ermittelt werden. Diese werden hiermit durch öffentliche Bekanntmachung informiert:
| Lagebezeichnung | Gemarkung | Flur | Flurstück(e) |
| Steinbergswiese | Großbreitenbach | 20 | 1398 |
| Oberer Amselbach | Großbreitenbach | 16 | 1170 |
| Bugtal, Böhlenertal | Großbreitenbach | 18 | 1253 |
Die Eigentümer erhalten so die Möglichkeit, Ihren Eigentumsbezug festzustellen und bei den unten genannten Stellen glaubhaft zu machen. Bitte teilen Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Zustellung mögliche Hinweise und Einwände schriftlich mit. Es besteht weiterhin die Möglichkeit diese beim Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e.V. oder bei der Unteren Naturschutzbehörde Sonneberg zur Niederschrift zu geben. Sollten Ihnen oder anderen Bürgern die Eigentümer der aufgeführten Flurstücke bekannt sein, können Sie diese gerne bis zum 24.07.2026 an die genannten Stellen weitergeben. Für die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten entstehen durch die Pflegemaßnahmen keinerlei Verbindlichkeiten, Kosten oder andere Verpflichtungen.
Durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt hiermit die öffentliche Zustellung gemäß § 15 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2009 (GVBl. S. 24), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. September 2015 (GVBl. S. 131, 133).
Ansprechpartner:
Landratsamt Ilm-Kreis, Umweltamt
| Postanschrift: | Ritterstraße 14 |
| Amtssitz: | Dr.-Bonnet-Weg 1, 99310 Arnstadt |
| Telefon: | 03628 738-661 |
Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e.V.
| Postanschrift: | Rennsteigstr. 18 98673 Eisfeld OT Friedrichshöhe |
| Telefon: | 036704 80597 |
| E-Mail: | c.arnold@lpv-thueringer-wald.de |