Beschluss-Nr. 235/17/2026
| 1. | Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2021 des Eigenbetriebes „Wohnungs- und Gebäudeverwaltung der Stadt Großbreitenbach“ bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2021, mit einer Bilanzsumme von 5.667.092,96 Euro, der Gewinn- und Verlustrechnung für 2021 mit einem Jahresgewinn von 175.406,05 Euro, dem Anhang sowie dem Lagebericht. |
| 2. | Der Jahresgewinn in Höhe von 175.406,05 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
Beschluss-Nr. 236/17/2026
Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach hat gemäß heutigem Beschluss den Jahresabschluss 2021 des „Eigenbetriebes Wohnungs- und Gebäudeverwaltung der Stadt Großbreitenbach“ festgestellt. Der Jahresabschluss hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsunternehmens erhalten. Die Werkleiter werden für das Geschäftsjahr 2021 entlastet.
Beschluss-Nr. 237/17/2026
| 1. | Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2022 des Eigenbetriebes „Wohnungs- und Gebäudeverwaltung der Stadt Großbreitenbach“ bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2022, mit einer Bilanzsumme von 5.664.565,93 Euro, der Gewinn- und Verlustrechnung für 2022 mit einem Jahresgewinn von 53.609,06 Euro, dem Anhang sowie dem Lagebericht. |
| 2. | Der Jahresgewinn in Höhe von 53.609,06 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
Beschluss-Nr. 238/17/2026
Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach hat gemäß heutigem Beschluss den Jahresabschluss 2022 des „Eigenbetriebes Wohnungs- und Gebäudeverwaltung der Stadt Großbreitenbach“ festgestellt. Der Jahresabschluss hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsunternehmens erhalten. Die Werkleiter werden für das Geschäftsjahr 2022 entlastet.
Beschluss-Nr. 239/17/2026
Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt die 1. Änderungs-satzung der Eigenbetriebssatzung vom 10.12.2024 der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach.
Beschluss-Nr. 240/17/2026
Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt die überplanmäßige Resttilgung des Darlehens Nr. 1810001276 der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach.
Beschluss-Nr. 241/17/2026
Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt die Abberufung von
| Herrn Stephan Brandt |
als kaufmännischen Werkleiter des Eigenbetriebes Wohnungs- und Gebäudeverwaltung Großbreitenbach.
Beschluss-Nr. 242/17/2026
Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach ernennt
| Herrn Kenny Schulz |
zum kaufmännischen Werkleiter des Eigenbetriebes Wohnungs- und Gebäudeverwaltung Großbreitenbach.
Beschluss-Nr. 243/17/2026
Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt die Aufhebung der 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach vom 05.05.2026 mit der Beschlussnummer 223/16/2026.
Beschluss-Nr. 244/17/2026
Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt die 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung vom 22.08.2024 der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach.
Beschluss-Nr. 245/17/2026
Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt die Anerkennung der Mehrkindfamilienkarte in den Schwimmbädern und im Thüringer Wald-Kreativ Museum der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach.
Beschluss-Nr. 246/17/2026
Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt, Herrn Rechtsanwalt Alexander Reitinger, Schöne Aussicht 48, 96515 Sonneberg mit der Vertretung der Interessen der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach bezüglich der Reparaturen der Schäden durch den Breitbandausbau zu beauftragen. Ziel ist das Einklagen der offenen Forderungen evtl. mittels Kostenvorschuss.
Beschluss-Nr. 247/17/2026
| 1. | Die Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beteiligt sich als Gesellschafter an der Thüringer Wald Tourismus GmbH (TWTG), in die der Regionalverbund Thüringer Wald e. V. (RVTW) im Wege des Formwechsels nach Umwandlungsrecht überführt wird. |
| 2. | Der Stadtrat stimmt dem Gesellschaftsvertrag (GesellV), der Gesellschaftervereinbarung (Gesellvbg) und der Finanzordnung in der als Anlage beigefügten Fassung zu. Der Bürgermeister Peter Grimm wird ermächtigt, redaktionellen oder behördlich veranlassten Änderungen zuzustimmen, sofern Zweck, Struktur, Haftungsbegrenzung und Finanzierungslogik unberührt bleiben. |
| 3. | Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, alle zur Beteiligung und zum Formwechsel erforderlichen Erklärungen abzugeben/entgegenzunehmen, die notarielle Abwicklung sowie Register- und Rechtsaufsichtsverfahren zu veranlassen und die Vertragswerke zu unterzeichnen. |
| 4. | Die Landgemeinde Stadt Großbreitenbach übernimmt einen Geschäftsanteil am Stammkapital der TWTG in Höhe von 500,00 €. |
Beschluss-Nr. 248/17/2026
Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt den Wortlaut der Niederschrift der 16. Stadtratssitzung vom 05.05.2026.
Beschluss-Nr. 252/17/2026
Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt, das Nachtragsangebot zur Entsorgung des unerwartet und zusätzlich angefallenen Aushubmaterials der Deponieklasse DK III und DK II und den Nachtrag für zusätzlich anfallende Arbeiten zu genehmigen.
Angebotssumme gesamt Nachtrag: ca. 203.309,18 Euro brutto
Beschluss-Nr. 253/17/2026
Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beschließt, den Auftrag für das Los Elektroinstallation für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Herschdorf an die Firma Elektroinstallation Dambuk, Auf der großen Wiese 5 in 98547 Schwarza zu vergeben.
Auftragssumme: 132.278,01 Euro brutto
Peter Grimm
Bürgermeister