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Amtsblatt der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach
Ausgabe 7/2026
Gestaltung Seite 2
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"Staatlich anerkannte Erholungsorte"

Großbreitenbach und Neustadt a. Rstg. sind nach wie vor

"Staatlich anerkannte Erholungsorte"

Es ist geschafft!

Unsere Orte Großbreitenbach und Neustadt a. Rstg. haben ihren Ehrentitel „Staatlich anerkannter Erholungsort“ erneut erfolgreich verteidigen können. Die Urkunden, die dieses verdiente Wirken besiegeln, wurden der Verwaltung postalisch zugestellt und finden dort ihren würdigen Platz.

Bereits im Jahr 2023 wurden umfassende Anstrengungen durch unsere Mitarbeiter der Touristinformationen und Leistungsträger/Vermieter unternommen, um das Einreichen der umfangreichen Unterlagen zentral voranzutreiben. Diese Unterlagen sind dem Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und ländlichen Raum im Jahr 2024 zugegangen. Es hat etwas gedauert, bis der Ortstermin der entscheidenden Arbeitsgruppe zur letztlichen Überprüfung stattfinden konnte.

Nun ist es vollbracht. Bis zum März 2035 dürfen unsere Orte den Titel "Staatlich anerkannter Erholungsort" weiterhin tragen, der übrigens für uns mit einem Zuschuss nicht unbeachtlicher finanzieller Mittel pro Jahr verbunden ist und sein wird.

DANKESCHÖN ALLEN BETEILIGTEN!

Lediglich die Auswertung der Begutachtung des Deutschen Wetterdienstes zu den bioklimatischen sowie lufthygienischen Voraussetzungen, die auch schon 2024 vorgenommen wurde, fehlt noch. Das Ergebnis ist dem Ministerium nachzureichen.

Liebe Einwohner unserer Stadt, lasst uns gemeinsam alle möglichen Anstrengungen unternehmen, den Titeln "Staatlich anerkannter Erholungsort" gerecht zu werden. Jeder könnte allein schon durch die Mitwirkung an schönen Gesamteindrücken unserer Orte dazu beitragen.

Bei uns können und sollen sich Gäste erholen, neue Kraft tanken, rundum wohlfühlen und immer wieder gerne zurückkehren.

Lasst uns bitte gemeinsam dafür Sorge tragen!

Es ist ein kleines Privileg,

dort zu wohnen, wo andere Urlaub machen!

Heike Bluhm