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Amtsblatt der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach
Ausgabe 7/2026
Sonstige Mitteilungen
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Öffentliche Bekanntmachung

der Grenzwiederherstellung von Flurstücksgrenzen

In der

Gemeinde:

Altenfeld

Gemarkung:

Altenfeld

Flur(en): 1

Flurstück(e): 115/2

wurde eine

X

Grenzwiederherstellung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 24.08.2026 bis 25.09.2026

in der Zeit

von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Mo-Do), 12:00 Uhr (Fr)

in den Räumen der

Vermessungsstelle ÖbVI Marcel Pabst

Max-Planck-Straße 31, 96515 Sonneberg

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Vermessungsstelle ÖbVI Marcel Pabst, Max-Planck-Straße 31, 96515 Sonneberg Widerspruch erhoben werden.