Die Jagdgenossenschaft Altenfeld führt
| am Freitag, dem 26.09.2025, 19.00 Uhr |
| im Bürgerhaus Altenfeld, Kirchhügel 2 |
eine Mitgliederversammlung durch.
Hierzu sind alle Jagdgenossen herzlich eingeladen. Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind alle Eigentümer von Grundstücken in der Gemarkung Altenfeld, auf denen die Jagd gesetzlich zulässig ist.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder mit Nachweis ihrer jagdbaren Flächen. Bei Beschlussfassung der Jagdflächen kann sich jeder Jagdgenosse durch Erteilung einer schriftlichen Vollmacht vertreten lassen.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung |
| 2. | Mitteilung und Informationen |
| 3. | Kassenbericht |
| 4. | Allgemeines |
| 5. | Schlusswort |
Hinweis:
Stimmberechtigt sind die Mitglieder mit Nachweis ihrer jagdbaren Flächen. Bei Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch Erteilung einer schriftlichen Vollmacht vertreten lassen.
Frank Stüber
Jagdvorsteher