Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), und der §§ 1,2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Neubekanntmachung des ThürKAG vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) beschließt die Landgemeinde Stadt Großbreitenbach in der Sitzung am 6. Mai 2025 mit Beschluss-Nr. 105/9/2025 folgende Aufhebungssatzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte (Spielapparate-Steuersatzung) im Ortsteil Altenfeld vom 17.06.2004:
§ 1
Aufhebung
Die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte (Spielapparate-Steuersatzung) im Ortsteil Altenfeld vom 17.06.2004 wird aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
ausgefertigt
Stadt Großbreitenbach am 01.07.2025
Peter Grimm — Siegel
Bürgermeister
Anmerkung:
Verstöße im Sinne der Verletzung von Verfahrensvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach, Markt 11, 98701 Großbreitenbach schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Absatz 4 ThürKO.