Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach hat in seiner Sitzung am 06.05.2025 die Ergänzungssatzung „Herschdorf, Flur 5“ bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen als Satzung beschlossen und dem Landratsamt Ilm-Kreis zur Prüfung vorgelegt.
Nach Prüfung durch die Kommunalaufsicht konnten Gründe, die zur Beanstandung der Satzung als solche führen würden, nicht festgestellt werden.
Die Ergänzungssatzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann die genehmigte Satzung einschließlich Begründung ab diesem Tag im Bauamt der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach, Markt 11, 98701 Großbreiten-bach (Zimmer 207) während der Geschäftszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Hinweis nach § 215, Abs. 2 BauGB
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des § 44 über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Erlöschen von Entschädigungsansprüchen hingewiesen.
Großbreitenbach, den 08.08.2025
Peter Grimm
Bürgermeister