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Amtsblatt der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach
Ausgabe 9/2024
Sonstige Mitteilungen
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Sonstige Mitteilungen

(Text redaktionell gekürzt)

Haben Sie schon einmal einen toten Vogel in Ihrem Wohnumfeld vor einer Glasscheibe gefunden oder ein Anprallereignis an einer Glasscheibe erlebt? Dann war das einer von ca. 100 - 115 Millionen Vögeln, die in Deutschland pro Jahr an Glasscheiben zu Tode kommen. Das macht 5 - 10 % der in Deutschland lebenden Vögel aus.

Warum kommen so viele Vögel an Glasscheiben um? Weil Vögel in der Natur kein transparentes, hartes Hindernis wie Glas vorfinden und sie die Evolution nicht darauf vorbereitet hat. Sie haben zwar eine gute Rundumsicht, aber ein eingeschränktes Sichtfeld nach vorn und können so Glas, das spiegelt, Durchsicht gestattet oder hinter dem es Beleuchtung gibt, nur sehr schwer erkennen. Auch Maßnahmen wie Greifvogelsilhouetten-Aufkleber, UV-Markierungen oder reduzierter Außenreflexionsgrad sind ungeeignet.

Eine Gefahr für Vogelanprall stellen große Glas- und spiegelnde Fassaden, Fensterflächen größer 1-1,5 m², Wintergärten, Buswartestände, Glasbrüstungen, usw. dar. Im § 44 Bundesnaturschutzgesetz steht ein Tötungsverbot besonders geschützter Arten, wozu alle wild lebenden Vögel gehören.

Welche Maßnahmen zum Vogelschutz sind geeignet? Bereits in der Planung sollte bei großflächiger Verglasung auf den Einsatz von Vogelschutzgläsern mit Punkt- oder Streifenmustern zurückgegriffen werden. Dies ist besser und kostengünstiger als nachträgliche Maßnahmen bei Bestandsgebäuden, die ein signifikant erhöhtes Vogelanprallrisiko (5 Anprallereignisse pro 100 m Fassadenlänge und Jahr) aufweisen, kommen Vogelschutzfolien (z. B. mit Punktmuster, s. Abbildung, Fotoquelle1) in Betracht.

Untersuchungen und Tests wurden durch Vogelschutzexperten u. a. im deutschsprachigen Raum durchgeführt und sind in folgenden, kostenlos verfügbaren Quellen nachzulesen:

https://vogelglas.vogelwarte.ch Infothek Broschüren, Merkblätter Broschüre „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht1“, https://wua-wien.at/ Naturschutz und Stadtökologie Vogelanprall an Glasflächen Geprüfte Muster

In Ilmenau führte der Nabu in den letzten Monaten Untersuchungen zum Thema Vogelschutz an Gebäuden durch, die dazu führten, dass ein Stadtratsbeschluss gefasst wurde, um bei kommunalen Gebäuden den Aspekt des Vogelschlags und auch den der Nisthilfen für Gebäudebrüter bei Neubauten und Sanierungen entsprechend zu berücksichtigen.

Auch alle anderen Gebäudeeigentümer sind angehalten, dem Vogelschlagrisiko an größeren Glasflächen zu begegnen.

Informationen dazu bietet der NABU Ilm-Kreis e. V. an.

Kontakt: s.hopfgarten@t-online.de

Hinweis der Redaktion:

Liebe Einwohner und Gebäudeeigentümer,

auch Sie können mit vernünftigen Maßnahmen Vogelschutz betreiben.

Machen Sie mit!

Die Redaktion