Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), und der Bestimmungen des Thüringer Gesetzes über Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege als Ausführungsgesetz im Achten Buch Sozialgesetzbuch (Thüringer Kindergartengesetz - ThürKigaG) vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 276), §§ 16, 22, 34 und 35 geändert, §§ 28 und 36 neu gefasst sowie §§ 30a und 30b aufgehoben durch Gesetz vom 9. Mai 2023 (GVBl. 184), mehrfach geändert, § 7a eingefügt und § 28 neu gefasst durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 202) beschließt die Landgemeinde Stadt Großbreitenbach in der Sitzung am 24. Juni 2025 mit Beschluss-Nr. 126/10/2025 folgende Aufhebungssatzung im Ortsteil Altenfeld vom 11.06.2001:
§ 1
Aufhebung
Die Kita-Satzung im Ortsteil Altenfeld vom 11.06.2001 wird aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
ausgefertigt
Stadt Großbreitenbach am 16.07.2025
Peter Grimm — Siegel
Bürgermeister
Anmerkung:
Verstöße im Sinne der Verletzung von Verfahrensvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach, Markt 11, 98701 Großbreitenbach schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Absatz 4 ThürKO.