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Amtsblatt der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach
Ausgabe 9/2025
Amtliche Behördeninformation
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Amtliche Behördeninformation

Thüringer Ehrenamtsgesetz -

Förderungen für 2025 noch bis 15.09.2025 einreichen

Sehr geehrte Vereine und ehrenamtliche Tätige,

folgende Meldung erreichte uns über die Medien und aus dem Landratsamt:

Die Förderrichtlinie zum Thüringer Ehrenamtsgesetz ist in Kraft getreten. Bis zum 15. September können noch Anträge für 2025 mit Gesamtkosten von über 5 TEUR an das Landesverwaltungsamt gestellt werden. Nutzen Sie diese Chance, wenn Sie für 2025 noch Projekte geplant haben.

Informationen und Hilfe finden Sie hier

https://thueringen.de/ehrenamt/foerderung

Projekte "Aktiv vor Ort" bis max. 5 TEUR werden weiter über die Thüringer Ehrenamtsstiftung gefördert. Informationen finden Sie hier

https://www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de/aktiv-vor-ort

Anträge können nur noch in unserem digitalen Förderportal gestellt werden. Das Portal ist übersichtlich und speziell auf die Bedürfnisse der Thüringer Engagierten zugeschnitten. Eine Antragstellung in Papierform ist nicht mehr möglich.

Fragen sind direkt an die Thüringer Ehrenamtsstiftung zu richten!

Nadine Brödler

Hauptamt