folgende Meldung erreichte uns über die Medien und aus dem Landratsamt:
Die Förderrichtlinie zum Thüringer Ehrenamtsgesetz ist in Kraft getreten. Bis zum 15. September können noch Anträge für 2025 mit Gesamtkosten von über 5 TEUR an das Landesverwaltungsamt gestellt werden. Nutzen Sie diese Chance, wenn Sie für 2025 noch Projekte geplant haben.
Informationen und Hilfe finden Sie hier
https://thueringen.de/ehrenamt/foerderung
Projekte "Aktiv vor Ort" bis max. 5 TEUR werden weiter über die Thüringer Ehrenamtsstiftung gefördert. Informationen finden Sie hier
https://www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de/aktiv-vor-ort
Anträge können nur noch in unserem digitalen Förderportal gestellt werden. Das Portal ist übersichtlich und speziell auf die Bedürfnisse der Thüringer Engagierten zugeschnitten. Eine Antragstellung in Papierform ist nicht mehr möglich.
Fragen sind direkt an die Thüringer Ehrenamtsstiftung zu richten!
Nadine Brödler
Hauptamt