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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstel­lung und der Abmarkung von Flurstücksgrenzen

der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstel­lung und der Abmarkung von Flurstücksgrenzen

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Katasterbereich Leinefelde-Worbis

Franz-Weinrich-Straße 24

37339 Leinefelde-Worbis

Telefon: 0361 57 4114-0

E-Mail: poststelle.leinefelde-worbis@tlbg.thueringen.de

In der

Gemeinde: Unstrut-Hainich

Gemarkung: Weberstedt

Flur: 2

Flurstücke: 3/9

Flur: 11

Flurstücke: 38, 133, 152

wurde eine

-

Grenzfeststellung

-

Grenzwiederherstellung

-

Abmarkung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBI. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift auf­ genommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 30.01.2023 bis 28.02.2023

in der Zeit

Montag - Donnerstag

08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr

Freitag

08.00 - 12.00 Uhr

in den Räumen des

Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement

und Geoinformation (TLBG)

Katasterbereich Leinefelde-Worbis

Franz-Weinrich-Straße 24

37339 Leinefelde-Worbis

eingesehen werden. Auf Grund der derzeitigen allgemeinen Infektionsschutzregelungen ist zur Ein­sichtnahme eine vorherige telefonische Terminabsprache erforderlich.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Lie­genschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als

anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Kataster­bereich Leinefelde-Worbis, Franz-Weinrich-Straße 24, 37339 Leinefelde-Worbis Widerspruch einge­legt werden.

Leinefelde-Worbis,

Im Auftrag

Gunter Franke

Referatsleiter