Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Katasterbereich Leinefelde-Worbis
Franz-Weinrich-Straße 24
37339 Leinefelde-Worbis
Telefon: 0361 57 4114-0
E-Mail: poststelle.leinefelde-worbis@tlbg.thueringen.de
In der
Gemeinde: Unstrut-Hainich
Gemarkung: Weberstedt
| Flur: 2 | Flurstücke: 3/9 |
| Flur: 11 | Flurstücke: 38, 133, 152 |
wurde eine
| - | Grenzfeststellung |
| - | Grenzwiederherstellung |
| - | Abmarkung |
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBI. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift auf genommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
vom 30.01.2023 bis 28.02.2023
in der Zeit
| Montag - Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr |
| Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
in den Räumen des
Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement
und Geoinformation (TLBG)
Katasterbereich Leinefelde-Worbis
Franz-Weinrich-Straße 24
37339 Leinefelde-Worbis
eingesehen werden. Auf Grund der derzeitigen allgemeinen Infektionsschutzregelungen ist zur Einsichtnahme eine vorherige telefonische Terminabsprache erforderlich.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als
anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Leinefelde-Worbis, Franz-Weinrich-Straße 24, 37339 Leinefelde-Worbis Widerspruch eingelegt werden.
Leinefelde-Worbis,
Im Auftrag
Gunter Franke
Referatsleiter