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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer A und der Grundsteuer B in der Gemeinde Schönstedt für das Jahr 2023

über die Festsetzung der Grundsteuer A und der Grundsteuer B in der Gemeinde Schönstedt für das Jahr 2023

Auf der Grundlage der Vorschriften des § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (in der Fassung des Gesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30.11.2019 (BGBl. I S. 1875) gibt die Gemeinde Schönstedt Folgendes bekannt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönstedt hat in seiner Sitzung am 19.04.2022 die Haushaltssatzung für das Jahr 2022 beschlossen (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 8/2022) und damit die Hebesätze für die Grundsteuer A mit 400 % und der Grundsteuer B mit 400 % festgesetzt. Diese Hebesätze behalten entsprechend § 61 Abs. 1 Nr. 2 ThürKO für das Jahr 2023 vorerst ihre Gültigkeit, daher ist gegenüber dem Kalenderjahr 2022 keine Änderung eingetreten, sodass auf das Versenden von Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2023 verzichtet wird.

Für all diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 GrStG die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer wird mit den im zuletzt erteilten Grundsteuerbescheid festgesetzten Beträgen zu den ausgewiesenen Terminen fällig.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung im Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich, treten für den Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid für das Jahr 2023 zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der erfüllenden Gemeinde Unstrut-Hainich, Marktstraße 48, 99991 Unstrut-Hainich einzulegen. Die Einlegung eines Widerspruchs auf elektronischem Weg (per Fax oder E-Mail) wird nicht akzeptiert. Der Widerspruch entbindet nicht von einer fristgerechten Zahlung des Steuerbetrages.

Hinweis: Bitte prüfen Sie den zuletzt ergangenen Grundsteuerbescheid und entrichten Sie die Steuerbeträge unter Angabe des Kassenzeichens auf das Konto der Gemeinde Schönstedt. Bei bestehenden SEPA-Lastschriftmandaten werden die Grundsteuern entsprechend deren Fälligkeiten abgebucht. Sollten Sie noch kein SEPA-Lastschriftmandat eingerichtet haben und Sie diese Variante zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs nutzen möchten, bitten wir Sie, eine Einzugsermächtigung auszufüllen und der Gemeinde zuzusenden. Dieses Formular finden Sie auf der Homepage der Gemeinde:

www.lg-unstrut-hainich.de

Bei Fragen und Problemen können Sie sich gern unter Telefon 036022.94217, per E-Mail:

steueramt@LG-unstrut-hainich.de oder persönlich an das Steueramt der Gemeinde wenden.

Unstrut-Hainich, den 05.01.2023

gez. Zöllner

Bürgermeister