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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung Gemeinde Unstrut-Hainich (Landkreis Unstrut-Hainich) für das Haushaltsjahr 2023

Haushaltssatzung

der Gemeinde Unstrut-Hainich (Landkreis Unstrut-Hainich) für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund der §§ 53 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) erlässt die Gemeinde Unstrut-Hainich folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

9.945.900,00 €

den Ausgaben

9.945.900,00 €

sowie im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

1.532.000,00 €

den Ausgaben

1.532.000,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von

3.999.700,00 €

festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

400 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

410 v.H.

2.

Gewerbesteuer

410 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

750.000,00 €

festgesetzt.

§ 6

Es gilt der als Anlage beigefügter Stellenplan.

§ 7

Die Ortschaften erhalten zur Erfüllung ihrer Aufgaben finanzielle Mittel in Höhe von:

Großengottern

12.253,54 €

Altengottern

5.527,27 €

Flarchheim

2.188,33 €

Heroldishausen

973,19 €

Weberstedt

3.150,76 €

Mülverstedt

3.699,18 €

Die Verwendung der Dividende der KEBT Aktien gem. § 5 Abs. 3 des Vertrages über den Zusammenschluss zu einer Landgemeinde vom 11.04.2018 erfolgt vorbehaltlich der Haushaltslage. Sie ist im Haushaltsjahr 2023 nicht gegeben.

§ 8

Die Erheblichkeitsgrenze bezüglich des Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung gem. § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO beläuft sich bei außerplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungshaushalts auf 100.000,00 €, bei überplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts auf 250.000,00 €.

§ 9

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Großengottern, den 10.01.2023

Gemeinde Unstrut-Hainich

Zehaczek

Bürgermeister — - Siegel -