Auf Grund der §§ 53 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) erlässt die Gemeinde Unstrut-Hainich folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und | 9.945.900,00 € |
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| den Ausgaben | 9.945.900,00 € |
| sowie im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und | 1.532.000,00 € |
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| den Ausgaben | 1.532.000,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von
3.999.700,00 €
festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 400 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) | 410 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 410 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
750.000,00 €
festgesetzt.
§ 6
Es gilt der als Anlage beigefügter Stellenplan.
§ 7
Die Ortschaften erhalten zur Erfüllung ihrer Aufgaben finanzielle Mittel in Höhe von:
| Großengottern | 12.253,54 € | |
| Altengottern | 5.527,27 € | |
| Flarchheim | 2.188,33 € | |
| Heroldishausen | 973,19 € | |
| Weberstedt | 3.150,76 € | |
| Mülverstedt | 3.699,18 € |
Die Verwendung der Dividende der KEBT Aktien gem. § 5 Abs. 3 des Vertrages über den Zusammenschluss zu einer Landgemeinde vom 11.04.2018 erfolgt vorbehaltlich der Haushaltslage. Sie ist im Haushaltsjahr 2023 nicht gegeben.
§ 8
Die Erheblichkeitsgrenze bezüglich des Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung gem. § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO beläuft sich bei außerplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungshaushalts auf 100.000,00 €, bei überplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts auf 250.000,00 €.
§ 9
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Großengottern, den 10.01.2023
Gemeinde Unstrut-Hainich
Zehaczek
Bürgermeister — - Siegel -