Der ehemalige Gemeinderat der Gemeinde Schönstedt hat in seiner Sitzung am 13.12.2023 mit Beschluss Nr.: 184-27-23 das Ergebnis der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 festgestellt und mit Beschluss Nr. 185-27-23 die Entlastung des Bürgermeisters bzw. mit Beschluss Nr. 186-27-23 die Entlastung des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2022 für die Gemeinde Schönstedt beschlossen.
Gemäß § 80 Abs. 4 der ThürKO liegen die Jahresrechnung 2022 mit ihren Anlagen, der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2022 sowie die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnung und die Entlastung in der Zeit vom
22.01.2024 bis 04.02.2024
in der Gemeindeverwaltung Unstrut-Hainich, Marktstraße 48, in 99991 Unstrut-Hainich/OT Großengottern, Zimmer 101 während der allgemeinen Öffnungszeiten
| Montag und Donnerstag: | — 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
öffentlich aus und werden bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Unstrut-Hainich, den 02.01.2024
Uwe Zehaczek
Bürgermeister