Im Jahr 2024 finden folgende Wahlen statt:
| Kommunalwahl | am 26.05.2024 |
| Europawahl | am 09.06.2024 |
| Landtagswahl | am 01.09.2024 |
Für diese Wahlen werden für die Wahllokale in unserem Verwaltungsbereich ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht.
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eines Wahlvorstandes
haben unter anderem folgende Aufgaben:
| - | Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl |
| - | Sorge für Ruhe und Ordnung im Wahlraum |
| - | Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses |
| - | Überprüfung von Wahlscheinen |
| - | Ausgabe des Stimmzettels |
| - | Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis |
| - | Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels |
| - | Zählung der Wähler |
| - | Zählung der Stimmen |
| - | Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs des gesamten Wahlvorgangs (Ausübung des Hausrechtes bei Störung der Wahlhandlung), |
| - | Auszählung der Stimmzettel ab 18:00 Uhr (sortiert nach Wahlart) |
Über Ihr Interesse, bei der nächsten Wahl als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig zu werden, würden wir uns sehr freuen!
Das Formular zur Interessenbekundung zur Tätigkeit als ehrenamtlicher Wahlhelfer finden Sie auf unserer website unter:
LG-Unstrut-Hainich.de/Wahlen
| Senden Sie dieses bitte per Mail an: | |
| hauptamt@lg-unstrut-hainich.de |
| oder schicken dieses an die: | |
| Gemeindeverwaltung Unstrut-Hainich |
| Hauptamt |
| Marktstraße 48, 99991 Unstrut-Hainich |
Bei Fragen dazu können Sie sich selbstverständlich bei uns melden. Gern können Sie das zuvor benannte Interessenbekundung auch persönlich bei uns abgeben.
Vielen Dank!
Uwe Zehaczek
Bürgermeister