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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Mitteilung der Kasse

Folgendes ist im Jahr 2024 zu beachten:

Steuerpflichtige der Ortsteile Schönstedt und Alterstedt erhalten für das Jahr 2024 grundsätzlich neue Steuerbescheide.

Auch wenn die Bankverbindung der ehemaligen Gemeinde Schönstedt vorerst noch erhalten bleibt, bitten wir zukünftig um die Nutzung folgender Bankverbindung der Gemeinde Unstrut-Hainich

IBAN: DE10 8205 6060 0000 0078 03

(Sparkasse Unstrut-Hainich)

Die Steuerpflichtigen der Ortsteile Großengottern, Altengottern, Flarchheim, Heroldishausen, Weberstedt und Mülverstedt erhalten nur neue Steuerbescheide, wenn sich im Vergleich zum letzten Bescheid Änderungen ergeben haben. Ansonsten erfolgt kein erneuter Bescheiddruck und es gelten die zuletzt festgesetzten Abgaben.

Zahlungserinnerungen an die einzelnen Steuerpflichtigen für Grund- und Hundesteuern werden aus Kostengründen nicht mehr verschickt. Es erfolgt aber eine Erinnerung an die jeweiligen Steuertermine hier im Amtsblatt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Ludewig

Kasse