Auf Grund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277, 288) hat der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich in seiner Sitzung am 11.12.2024 die 7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
Artikel 1
Nach § 12 Abs. 8 wird folgender Abs. 9 angefügt:
„(9) Nimmt der Stellvertreter eines Ortschaftsbürgermeisters dessen Aufgaben ununterbrochen länger als einen Monat wahr, so erhält er anstelle des Ortschaftsbürgermeisters dessen Entschädigung nach Abs. 7 für jeden Monat in dem er die Aufgaben ununterbrochen wahrgenommen hat. Für jeden angefangenen Tag der Vertretung wird 1/30 der in Abs. 7 genannten Aufwandsentschädigung gewährt. Der Anspruch entsteht erst am 1. Tag des 4. Monats des Vertretungsfalls.“
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 01.09.2024 in Kraft.
Unstrut-Hainich, den 07.01.2025
Gemeinde Unstrut-Hainich
Uwe Zehaczek
Bürgermeister — - Siegel -