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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Unstrut-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich hat in seiner Sitzung am 17.12.2025 mit Beschluss-Nr. 143-14-2025 die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Unstrut-Hainich in nachstehender Fassung beschlossen.

Auf der Grundlage des § 21 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Unstrut-Hainich-Kreises vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises mit Schreiben vom 05.01.2026 erteilt.

Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Unstrut-Hainich wird nachstehend durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich Nr. 1/2026 vom 16.01.2026 öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen, und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Unstrut-Hainich, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.

Unstrut-Hainich, den 06.01.2026

Tommy Born

Bürgermeister