Werte Bürgerinnen und Bürger im Verbandsgebiet des TAZV „Notter“,
da die Amtszeit des bisherigen Verbraucherbeirates abgelaufen ist, ist eine Neubesetzung des Verbraucherbeirates für den Zeitraum von 2026 bis 2029 vorzunehmen.
Die Verbandsversammlung kann zur Umsetzung der Informationspflicht nach § 13 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) einen Verbraucherbeirat bilden. Dieser besteht aus bis zu 14 sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedsgemeinden.
Sie sind mindestens 18 Jahre alt und möchten die Interessen der Verbraucher im Trink- und Abwasserzweckverband „Notter“ vertreten sowie deren Anliegen beraten – dann melden Sie sich bitte bis spätestens zum 27.02.2026 beim Bürgermeister Ihrer Stadt bzw. Gemeinde, um in die Vorschlagsliste aufgenommen zu werden.
Informationen über die Zuständigkeit sowie dem Geschäftsgang des Verbraucherbeirates, können Sie der Verbandssatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes „Notter“ (§ 12 bis § 14) entnehmen. Diese finden Sie auf der Homepage des Verbandes unter: www.tazv-notter.de.
Ihr Trink- und Abwasserzweckverband „Notter“
Konkel
Geschäftsleiter