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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Stellenausschreibung

Die Gemeinde Schönstedt sucht zum 01.07.2023 bzw. zum nächstmöglichen Termin

eine technische Kraft (m/w/d)

unbefristet und in Teilzeit bei durchschnittlich 20 Wochenstunden.

Die Eingruppierung erfolgt nach TVöD.

Ihre wesentlichen Aufgaben:

  • Fachgerechte Pflege- und Reinigungsarbeiten in der Gemeindeschenke und den gemeindeeigenen Objekten
  • Innenreinigung der Räume, insbesondere der Flächen, Toiletten, Türen und Fenster, textilen Raumausstattung und des Mobiliars
  • Pflege des Außenbereichs
  • Unterstützung bei Veranstaltungen sowie bei Übergabe und Abnahme von Veranstaltungsräumen

Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Facharbeiterabschluss im Reinigungsgewerbe oder langjährige Berufserfahrungen im Reinigungsbereich
  • Kenntnisse im Umgang mit Reinigungsmaterialien
  • effiziente Arbeitsweise, gute Selbstorganisation und die Fähigkeit, den Arbeitsbereich eigenständig zu strukturieren
  • Team- und Kooperationsfähigkeit
  • Belastbarkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit
  • Bereitschaft zu Schichtarbeit und ggf. Mehrarbeit
  • Führerschein und nach Möglichkeit eigenes Fahrzeug

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis spätestens 14.06.2023

per Email im PDF-Format an:

bewerbung@Lg-unstrut-hainich.de

oder in Papierform an:

Gemeindeverwaltung Unstrut-Hainich

Personalamt

Marktstraße 48, 99991 Unstrut-Hainich

Als Ansprechpartner steht Ihnen der Bürgermeister Herr Zöllner, insb. zu den Sprechzeiten, zur Verfügung.

Schwerbehinderte Bewerber und Bewerberinnen werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten von uns bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.

Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bezüglich des Datenschutzes wird garantiert. Die Bewerber erklären sich mit der Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen einverstanden und stimmen der vorübergehenden Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens zu. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen entsprechend § 27 Abs. 4 ThürDSG ordnungsgemäß vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Vorstellungsgespräch entstehen, werden nicht übernommen.

Schönstedt, den 22.05.2023

Egbert Zöllner

Bürgermeister