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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Haushaltssatzung

der Gemeinde Unstrut-Hainich

(Landkreis Unstrut-Hainich)

für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund der §§ 53 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) erlässt die Gemeinde Unstrut-Hainich folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

14.134.250,00 €

den Ausgaben

14.134.250,00 €

sowie

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

3.271.900,00 €

den Ausgaben

3.271.900,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von

11.058.700,00 €

festgesetzt.

§ 4

Es gilt die am 24.01.2024 unter der Beschluss-Nr.: 418-33-2024 gefasste Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Grundsteuer und die Gewerbesteuer der Gemeinde Unstrut-Hainich (Hebesatz-Satzung).

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

750.000,00 €

festgesetzt.

§ 6

Es gilt der als Anlage beigefügter Stellenplan.

§ 7

Die Ortschaften erhalten zur Erfüllung ihrer Aufgaben finanzielle Mittel in Höhe von:

Großengottern

16.917,65 €

Altengottern

7.525,46 €

Flarchheim

2.876,95 €

Heroldishausen

1.310,37 €

Schönstedt

8.242,87 €

Weberstedt

4.370,33 €

Mülverstedt

5.087,74 €

Alterstedt

1.515,34 €

Die Verwendung der Dividende der KEBT Aktien gem. § 5 Abs. 3 des Vertrages über den Zusammenschluss zu einer Landgemeinde vom 11.04.2018 erfolgt vorbehaltlich der Haushaltslage. Sie ist im Haushaltsjahr 2024 nicht gegeben.

§ 8

Die Erheblichkeitsgrenze bezüglich des Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung gem. § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO beläuft sich bei außerplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungshaushalts auf 100.000,00 €, des Vermögenshaushaushaltes auf 250.000,00 €, bei überplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts auf 250.000,00 €.

§ 9

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Großengottern, den 14.05.2024  — - Siegel -

Gemeinde Unstrut-Hainich

Zehaczek

Bürgermeister