Auf Grund der §§ 53 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) erlässt die Gemeinde Unstrut-Hainich folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und | 14.134.250,00 € |
| den Ausgaben | 14.134.250,00 € |
| sowie | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und | 3.271.900,00 € |
| den Ausgaben | 3.271.900,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von
11.058.700,00 €
festgesetzt.
§ 4
Es gilt die am 24.01.2024 unter der Beschluss-Nr.: 418-33-2024 gefasste Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Grundsteuer und die Gewerbesteuer der Gemeinde Unstrut-Hainich (Hebesatz-Satzung).
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
750.000,00 €
festgesetzt.
§ 6
Es gilt der als Anlage beigefügter Stellenplan.
§ 7
Die Ortschaften erhalten zur Erfüllung ihrer Aufgaben finanzielle Mittel in Höhe von:
| Großengottern | 16.917,65 € |
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| Altengottern | 7.525,46 € |
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| Flarchheim | 2.876,95 € |
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| Heroldishausen | 1.310,37 € |
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| Schönstedt | 8.242,87 € |
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| Weberstedt | 4.370,33 € |
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| Mülverstedt | 5.087,74 € |
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| Alterstedt | 1.515,34 € |
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Die Verwendung der Dividende der KEBT Aktien gem. § 5 Abs. 3 des Vertrages über den Zusammenschluss zu einer Landgemeinde vom 11.04.2018 erfolgt vorbehaltlich der Haushaltslage. Sie ist im Haushaltsjahr 2024 nicht gegeben.
§ 8
Die Erheblichkeitsgrenze bezüglich des Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung gem. § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO beläuft sich bei außerplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungshaushalts auf 100.000,00 €, des Vermögenshaushaushaltes auf 250.000,00 €, bei überplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts auf 250.000,00 €.
§ 9
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Großengottern, den 14.05.2024 — - Siegel -
Gemeinde Unstrut-Hainich
Zehaczek
Bürgermeister