Die vom Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich in der Sitzung am 24.04.2024 unter Beschluss-Nr.: 429-35-2024 beschlossene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 und der unter Beschluss-Nr.: 430-35-2024 beschlossene Finanzplan einschließlich Investitionsplan für die Jahre 2023 bis 2027 wurden der Kommunalaufsicht des Unstrut-Hainich-Kreises, entsprechend § 57 i. V. m. § 21 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vorgelegt.
Die Kommunalaufsicht des Unstrut-Hainich-Kreises hat mit Schreiben vom 03.05.2024 (Az.: 07.3-1512-0063/24) die Eingangsbestätigung erteilt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan 2024 liegt in der Zeit vom 27.05.2024 bis 10.06.2024 in der Gemeindeverwaltung Unstrut-Hainich, in 99991 Unstrut-Hainich Marktstraße 48, Rathaus in Großengottern, Zimmer 101 zu den Dienststunden öffentlich aus. Es besteht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO, zu den Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung die Möglichkeit der Einsichtnahme.
Die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 der Gemeinde Unstrut-Hainich wird nachstehend durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich Nr. 10/2024, Erscheinungstag 24.05.2024, öffentlich bekannt gemacht.
Unstrut-Hainich, den 14.05.2024
Uwe Zehaczek
Bürgermeister